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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2004-09-29

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag Recordon ab. Der Antrag möchte das Festhalten der Identität einer Person auf Personen beschränken, die verdächtigt werden, Widerhandlungen begangen zu haben, unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass die Strafe für diese Widerhandlungen auf drei Jahre oder mehr angesetzt ist.

Eine solche Bestimmung ist schlicht unpraktikabel. Sie würde bedingen, dass jede Grenzwächterin, jeder Grenzwächter von jeder Widerhandlung wissen müsste, mit welcher Strafe sie bedroht ist, damit sie oder er dann entscheiden könnte, ob nun eine Fotografie gemacht werden darf oder nicht. Das Grenzwachtkorps hat eine andere Aufgabe zu erfüllen, als zuerst in den einschlägigen Strafnormen nachzuschauen, ob die Identität einer Person nun festgehalten werden darf oder nicht. Dazu kommt, dass es bei Widerhandlungen mit über dreijähriger Gefängnisstrafe um schwere Fälle geht, bedenkt man, dass Gefängnisstrafen im Allgemeinen höchstens drei Jahre dauern. Nur in Ausnahmen sieht das Gesetz höhere Gefängnisstrafen vor und legt sie einzeln ausdrücklich fest. Somit bestünde die Gefahr, dass eine ganze Anzahl potenziell gefährlicher Personen durch die Maschen schlüpfen würde.

Die vorgeschlagene Einschränkung auf schwere Widerhandlungen genügt aus unserer Sicht, um eine Abgrenzung zu leichten Fällen zu machen. Man braucht diese Schwere nicht noch formal mit einem Strafmass zu definieren.

Ich bitte Sie, den Antrag Recordon aus Praktikabilitätsgründen abzulehnen.