preparatory:AB 45282
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Wir haben hier zwei Entscheidungen zu treffen, und zwar einerseits zum Antrag der Minderheit (Berberat), der von Frau Meier-Schatz wieder aufgenommen worden ist, und andererseits zum Antrag Recordon. Es geht in Artikel 106 um die Rechtfertigungsgründe zum Waffengebrauch, der grundsätzlich verboten ist. Waffen oder andere Selbstverteidigungs- oder Zwangsmittel dürfen zum Ersten nur eingesetzt werden, wenn eine Notwehrsituation vorliegt, also ein Angriff. Zum Zweiten gibt es die Notstandssituation zum Schutz von individuellen gleichwertigen oder nicht gleichwertigen Rechtsgütern. Der dritte Fall liegt vor, wenn die Waffe das letzte Mittel zur Erfüllung eines Auftrages ist. [PAGE 1482]
Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit. Wenn Sie dieser Minderheit folgen, so streichen Sie Litera c und damit den Waffengebrauch als letztes Mittel zur Erfüllung des Auftrages. Zugleich wird damit in Litera b, wenn ich es rein sprachlich richtig verstehe, der Waffengebrauch bei Notstandssituationen eingeschränkt, nämlich auf die Auftragserfüllung. In der Notstandssituation sind also die Rechte der Grenzwächter enger definiert als jene jedes normalen Bürgers und jeder normalen Bürgerin. Das ist relativ schwierig zu verstehen. Die Mehrheit hat diesen Antrag mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Zum Antrag Recordon: Dieser möchte den Waffeneinsatz zur Erfüllung des Auftrags - es geht hier nicht mehr um den Schutz individueller, sondern kollektiver Rechtsgüter wie der öffentlichen Sicherheit - einschränken und den Waffeneinsatz verbieten. Dieser Antrag lag der Kommission in dieser Form nicht vor. Ich denke nur eines: Wenn wir hier gleichsam den waffenlosen Dienst zur Verteidigung öffentlicher Rechtsgüter verlangen, könnten wir uns eigentlich auch darauf beschränken, Securitas-Leute einzusetzen. Ich weiss nicht, ob Sie das wollen und ob das in Ihrem Sinn und Geist ist. Ich war zwei Tage mit dem Grenzwachtkorps unterwegs. Es gibt gefährliche Situationen, insbesondere das Durchbrechen mit Fahrzeugen. Wahrscheinlich ist es hilfreich, wenn man in diesen Fällen auf die Pneus schiessen kann, damit das Fahrzeug überhaupt zum Stillstand kommt.
Aber ich glaube, Herr Bundesrat Merz, die vielen Anträge zeigen, dass auf Verordnungsebene Klärungsbedarf besteht.