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Studer Heiner · Nationalrat · 2004-09-29

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Manchmal ist es tatsächlich gut, wie das schon meine Vorrednerin angetönt hat, wenn jemand - auch wenn es in einer Kommission nur eine Einzelperson ist - einen Antrag stellt, damit man sich die grundsätzliche Frage bei der Beratung nochmals vor Augen führt. Von daher macht der Antrag der Minderheit II (Teuscher) Sinn; allerdings können wir ihm nicht folgen, was den Inhalt betrifft. Aber wir haben die Grundsatzfrage aus diesem Grunde auch debattiert und nicht nur über Varianten gesprochen. [PAGE 1505] Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass es richtig ist, diese Karte einzuführen. Sie hat viele Vorteile, einerseits für die betroffenen Menschen, aber andererseits erwarten wir dadurch auch, dass bezüglich Administration und Kosten eine Verbesserung eintritt, die auch ihre Wirkung zeitigen wird.

Dass auch unterschieden wird zwischen dem, was verpflichtend ist, und dem, was man fakultativ bekannt geben kann, scheint uns ebenso richtig zu sein. Die verschiedenen Varianten sind ja nicht so grundlegend anders, und von daher gesehen sind wir der Auffassung, dass diese Varianten auch den Datenschutz, soweit er hier nach wie vor wichtig ist, gewährleisten. Ausnahmen sollen nur dort zulässig sein, wo sie gezielt durch das Gesetz vorgesehen werden.

Wir können deshalb dem Antrag der Kommissionsmehrheit durchaus zustimmen.