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AB 45339

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-29

Wortprotokoll

Darf ich zuerst noch klären: Obwohl man hier im Saal viel von einem Ärztestopp gesprochen hat, geht es ganz klar um den Bedürfnisnachweis für die Zulassung aller Leistungserbringer und -erbringerinnen, also nicht nur der Ärzte. Das nur, damit das klar ist; das ist ja auch eine Frage, die etwa Herr Stahl gestellt hat.

Nun, Sie haben es gehört: In der Kommission waren die Meinungen geteilt darüber, was dieser Zulassungsstopp bisher wirklich gebracht hat, ob er sinnvoll ist, welche Auswirkungen er hatte; die Auswirkungen auf Junge wurden bedauert. Aber mit 15 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung war es ein klarer Mehrheitsentscheid der Kommission, dass der Stopp verlängert werden sollte. Er läuft am 3. Juli 2005 aus. Sie haben es gehört: Eines der wichtigsten Argumente ist das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, das seit dem 1. Februar 2004 in eine neue Phase getreten ist, indem der Inländervorrang nicht mehr gilt, d. h., ein EU-Arzt kann auch in der Schweiz eine Zweitpraxis eröffnen; Deutschland, Italien und Frankreich haben Tausende von arbeitslosen Ärzten. Das ist wohl das Hauptargument für die Verlängerung.

Die Kommission hat deshalb mit 15 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Prinzip der Verlängerung zugestimmt. Damit ist auch klar, dass die Kommission Sie mit sehr klarer Mehrheit bittet, entweder der Mehrheit oder der Minderheit II - gemäss Ständerat - zu folgen, sicher aber nicht der Minderheit I, die in der Kommission nur 3 Stimmen hatte.

Bleibt die Frage, ob diese Verlängerung des Stopps sozusagen ergänzt oder "garniert" werden soll mit dem Junktim der Vertragsfreiheit. Auch das ist kein Geheimnis: Sie sehen es dem Ergebnis von 12 zu 11 Stimmen zugunsten der Mehrheit an, dass diese Frage sehr umstritten war. Sie können die Frage für sich selber beantworten, ob es sinnvoll ist, zwei sehr unterschiedliche Konzepte in einen Artikel zu packen oder nicht. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen allerdings, dies zu tun, und beantragt Ihnen, ihrem Antrag zuzustimmen.

Ich darf schliesslich zuhanden des Amtlichen Bulletins erklären, dass wir die wichtige Frage diskutiert haben, ab wann diese vorgesehene Erneuerung - der Bundesrat kann die Massnahme ein Mal erneuern - gilt. Es ist ganz klar: Die jetzt beginnende Verlängerung wäre die letzte, weil dann schon drei Jahre ins Land gegangen sind. Das scheint mir für die zukünftigen Leistungserbringer sehr wichtig. Es geht also um eine einmalige Verlängerung, die, sollten Sie ihr zustimmen, jetzt dann beginnen würde.

Insgesamt fiel also der Entscheid zugunsten der Mehrheit mit 12 zu 11 Stimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.