Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-09-29
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-29
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage soll eine Ungleichbehandlung von privatrechtlich Angestellten und öffentlich-rechtlich Angestellten beseitigt werden. Bereits im 1997 erschienenen Kommentar zum Gleichstellungsgesetz hat die ehemalige Bundesrichterin Margrith Bigler-Eggenberger auf diese Unstimmigkeit hingewiesen.
Um was geht es konkret? Es geht um eine Verfahrensfrage. Wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert wird, kann sie dagegen klagen. Im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis wird vor der Einreichung der gerichtlichen Klage ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Alle Kantone haben zu diesem Zweck Schlichtungsstellen eingerichtet, welche auch öffentlich-rechtlichen Angestellten zur Verfügung stehen. Für Bundesangestellte sieht das Gleichstellungsgesetz eine andere Lösung vor: Zuerst wird ein Beschwerdeverfahren eingeleitet und dann ein Begutachtungsverfahren durchgeführt; eine Fachkommission muss ein Gutachten erstellen. Dieses Verfahren ist kompliziert und stellt für die Rechtsuchenden eine hohe Hürde dar. Es wundert deshalb nicht, dass seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes erst sieben Fälle auf diese Weise geregelt wurden.
Der Unterschied im Verfahren geht zurück auf die Zeit, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes noch Beamte waren. Seit der Einführung des Bundespersonalgesetzes aber werden die Arbeitsverhältnisse des Bundes durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt. Es ist deshalb sinnvoll, auch für Bundesangestellte das gleiche Schlichtungsverfahren wie für privatrechtlich Angestellte vorzusehen.
Die Vorteile sind eindeutig, denn Schlichtungsverfahren sind effizienter. In sehr vielen Fällen führen sie zu einer Einigung. Das Schlichtungsverfahren ist weniger konfrontativ als eine Gerichtsverhandlung. Es hinterlässt keine negativen Gefühle, denn die Parteien haben sich versöhnt und müssen sich nicht einem Gerichtsurteil unterziehen. Das ist sehr wichtig für die weitere Zusammenarbeit. Schliesslich entstehen keine zusätzlichen Kosten - im Gegenteil: Das vorgeschlagene Verfahren vermeidet Folgekosten, die viel höher ausfallen würden.
Aus all diesen Gründen hat die Kommission die Vorlage mit 15 zu 0 Stimmen einstimmig angenommen. Auch der Ständerat stimmte ihr mit 22 zu 1 Stimmen zu.