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Goll Christine · Nationalrat · 2004-09-30

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Aufgrund bestimmter Äusserungen, die ich in der Debatte von heute Morgen wieder gehört habe, möchte ich doch in Erinnerung rufen, was unsere Pflicht und unsere Aufgabe ist: Unsere Pflicht ist es, die Verfassung und das Gesetz, in diesem Fall das KVG, einzuhalten. In diesem Zusammenhang erinnere ich Sie an das Gleiche, woran Sie vorhin bereits Kollegin Egerszegi erinnert hat: Unser KVG schreibt vor, dass die grundversicherten Pflegekosten vollständig durch die Krankenversicherung zu übernehmen sind. Es gibt hier keinen Interpretationsspielraum, Frau Humbel Näf. Egal, ob Menschen im Spital gepflegt werden müssen, egal, ob sie im Alters- oder Pflegeheim gepflegt werden, egal, ob sie spitalextern, also mit Spitex, zu Hause gepflegt werden; der Verfassungs- und der Gesetzesauftrag sind absolut klar.

Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat: Ich finde es absolut unerträglich, wenn einzelne Gesundheitsdirektionen in bestimmten Kantonen - ich erwähne meinen eigenen Kanton, den Kanton Zürich - plötzlich die Verfassung und das Gesetz neu interpretieren. Sie erinnern sich daran, dass die Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich plötzlich verlauten liess, dass die grundversicherten Personen in der Pflege schlechter gestellt sein sollen als die privatversicherten, zusatzversicherten Personen. Das ist unhaltbar, Herr Bundesrat.

In diesem Zusammenhang erinnere ich auch noch einmal daran, dass erst Anfang 2003 die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung in Kraft gesetzt wurde und dass diese Verordnung heute zunehmend die notwendige Transparenz bringt. Mit dieser Übergangsbestimmung, über die wir heute im Entwurf 3 entscheiden, setzen wir diese Verordnung zwei Jahre, nachdem sie in Kraft getreten ist - man muss sich das vorstellen -, ausser Kraft, obwohl gleichzeitig angekündigt worden ist, dass im dritten KVG-Paket, das der Bundesrat ja dann, wie er angekündigt hat, im Winter präsentieren wird, die Neuordnung der Pflegefinanzierung geregelt werden soll. Der Bundesrat setzt hier also - für zwei Jahre, notabene - mit einer Übergangsbestimmung, mit einem Provisorium, eine Verwaltungsmaschinerie in Gang. Das ist nicht nur ineffizient und bürokratisch, das beinhaltet ganz klar auch einen Leistungsabbau. Sie müssen deutsch und deutlich übersetzen: Wenn Sie von Einfrieren der Tarife sprechen, ist es klar, dass es dabei um einen Leistungsabbau geht, auf dem Buckel der pflegebedürftigen Menschen und auf dem Buckel des Pflegepersonals.

Das war auch der Grund dafür, dass wir Ihnen in der Eintretensdebatte beantragt haben, nicht auf diese Übergangslösung einzutreten. Sie haben gestern anders entschieden. Begründet wird diese Massnahme mit der Kostensteigerung und auch mit der demographischen Entwicklung. Ich möchte Sie aber doch bitten, auch neuere Studien und Untersuchungen zur Kenntnis zu nehmen, nämlich diejenigen, die davon ausgehen, dass sich tatsächlich auch in naher oder mittelbarer Zukunft eine Reduktion der Pflegebedürftigkeit ergeben könnte. Es sind nämlich nicht nur die demographische Entwicklung und das Älterwerden der Menschen von Bedeutung, sondern es gibt auch geriatrisch-präventive Programme, und es gibt auch vermehrt Erfolge bei der Rehabilitation. Hier spielt natürlich gerade die Pflege eine bedeutende Rolle.

Ich möchte Ihnen am Schluss nur noch sagen: Ich halte es sozialpolitisch für absolut inakzeptabel, dass dieses Parlament bisher nicht bereit war, bei der kostenintensiven Hightech-Medizin wenigstens eine gesamtschweizerische Koordination vorzunehmen und damit auch zu einer vernünftigen Lenkung der Kosten im Gesundheitswesen beizutragen. Es soll hier im Gegenteil einmal mehr auf Kosten der - ich sage jetzt einmal: unspektakulären - Pflege gespart werden, obwohl wir wissen, wie bedeutend die Pflege für den Heilungsprozess von erkrankten oder verunfallten Menschen ist.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, wenigstens den Eventualantrag zu unterstützen, um in diesem Bereich weitere Willkür zu verhindern.