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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2004-09-30

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt in der Frage des Sockelbeitrages für Zusatzversicherte in öffentlichen Spitälern die Kommissionsmehrheit.

Wir sind grundsätzlich auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche und private Spitäler. Gleiche Voraussetzungen und gleiche Bedingungen für öffentliche und private Spitäler können und dürfen sich aber nicht ausschliesslich auf Finanzierungsbeiträge der öffentlichen Hand beschränken, sondern müssen ebenso die Leistungs- und Kostentransparenz der Privatkliniken einbeziehen. In diesem Bereich gibt es sehr grosse Differenzen. Wir müssen uns aber auch den Sinn dieses dringlichen Rechtes wieder in Erinnerung rufen: Der Sockelbeitrag für Zusatzversicherte in öffentlichen Spitälern bezieht sich eben ausschliesslich auf öffentliche Spitäler, weil die Kantone nur in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern ihren Beitrag an die Kosten von Patientinnen und Patienten der allgemeinen Abteilung leisten. Geht ein Allgemeinversicherter in ein Privatspital, das auf einer kantonalen Spitalliste steht, haben die Krankenversicherer die vollen Betriebs- und Investitionskosten zu bezahlen. Auch ein Allgemeinversicherter bekommt in einem Privatspital also keine Leistungen seitens des Kantons. Es wäre daher völlig unlogisch, wenn sich die Kantone an den Kosten von Zusatzversicherten in Privatkliniken beteiligen müssten, während die Krankenversicherer bei Grundversicherten den vollen Beitrag aus der obligatorischen Versicherung zu bezahlen haben.

Der Antrag der Kommissionsminderheit hätte zur Folge, dass die Kantone ab dem nächsten Jahr mehrere Hundert Millionen Franken an zusätzlichen Kosten übernehmen müssten. Eine solche Kostenverschiebung von Zusatzversicherungen auf die Kantone darf nicht ohne Not mit Dringlichkeitsrecht verfügt werden, sondern muss vorher mit den Kantonen abgesprochen werden.

Es gibt in der Tat grundsätzlich keinen Grund, öffentliche und private Spitäler, welche auf den kantonalen Spitallisten stehen, nicht gleich zu behandeln. Wettbewerbsverzerrungen können und dürfen aber nicht mit Dringlichkeitsrecht beseitigt werden, sondern dies muss auf dem Weg der ordentlichen KVG-Revision erreicht werden. Vonseiten der CVP-Fraktion fordern wir daher die direkte Einführung des monistischen Finanzierungssystems ohne Umweg über ein dual-fixes System.

Im Moment bitten wir Sie aber, sich der Kommissionsmehrheit anzuschliessen und den Sockelbeitrag weiterhin auf öffentliche und öffentlich subventionierte Spitäler beschränkt zu lassen.