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preparatory:AB 45456

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-30

Wortprotokoll

Die Konventionen des Europarates sind ein sehr wichtiges Instrument für unsere Arbeit. Es werden die Fortschritte in der Zusammenarbeit rechtlich verbindlich festgehalten. Der Europarat hat in den über fünfzig Jahren seines Bestehens 193 Konventionen verabschiedet. Die Tragweite dieser Konventionen ist sehr unterschiedlich. Bis heute hat die Schweiz davon gut die Hälfte ratifiziert. Es betrifft unterschiedliche Gebiete wie Menschenrechte und Kultur, Gesundheit und Tierschutz oder Rechts- und Sozialfragen.

Mit ihrem Beitritt zum Europarat hat sich die Schweiz gemäss Europaratsstatuten verpflichtet, in der Organisation aufrichtig und tatkräftig mitzuarbeiten. Der Europarat ist neben der OSZE die zweite europäische Organisation, der die Schweiz als Vollmitglied angehört. In diesem Rahmen kann sie mit gleichem Recht wie alle anderen Mitgliedstaaten zu aktuellen Fragen Stellung nehmen, Bericht erstatten und sich an der europäischen Zusammenarbeit beteiligen.

Es gibt verschiedene Protokolle, verschiedene Übereinkommen. Ich verzichte darauf, davon zu sprechen, weil sowieso niemand zuhört. Die Haltung jedoch, die dazu führt, ob Protokolle ratifiziert werden oder nicht, ist nicht immer dieselbe. Der Bericht führt es aus. Er führt auch aus, weshalb die Schweiz sie nicht ratifiziert hat und welche Prioritäten ihnen zugeordnet werden. Von den im siebten Bericht über die Konventionen des Europarates vom Januar 2000 mit der Priorität A bezeichneten Konventionen wurden zwei ratifiziert.

Es ist jedoch klar, dass es sich nicht darum handeln kann, alle Übereinkommen nur um des Beitritts willen zu unterzeichnen. Von Fall zu Fall wird untersucht, ob dieser Beitritt im Interesse der Schweiz erfolgen soll oder wünschbar ist oder ob er aus Solidarität mit anderen Mitgliedstaaten erfolgen soll oder gar notwendig ist. Daneben ist aber auch immer die Weiterentwicklung des internationalen Rechtes zu beachten. Diese Praxis, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird, wurde im Bericht von 1988 sehr gut beschrieben. Wo die Schweiz den Konventionen beitritt, hat dies gute Gründe. Es kann direkt mit dem Inhalt zusammenhängen, es kann aber auch der schweizerischen Ratifikationspraxis betreffend internationale Abkommen entsprechen. Grundsätzlich will der Bundesrat Übereinkommen unterzeichnen, wenn er in absehbarer Zeit mit einer Ratifikation rechnen kann.

Die Schweiz hat also ihre Grundsätze. Sie will vertraglich vereinbarte Verpflichtungen tatsächlich auch einhalten können, was man von anderen Ländern, die solche Verträge ratifizieren, leider nicht immer sagen kann. Auch die Kantone werden zur Mitberichterstattung eingeladen, wenn es um Fragen geht, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen.

Die Kommission hat sich positiv dazu geäussert, dass der Bundesrat alle vier Jahre einen Bericht über diese Konventionen vorlegt, die noch nicht ratifiziert wurden, damit man auch weiss, wo wir stehen. Es wurde aber auch angeregt, dass der Bundesrat den Bericht via unser Parlament dem Ministerkomitee zur Verfügung stellt und zur Kenntnis bringt. In diesem gibt es eben positive, aber auch negative Bemerkungen und Empfehlungen. Es wird auch angeregt, dass die Sozialcharta nicht schubladisiert werden soll. Die Schweiz hat diese bereits 1976 unterzeichnet, das Parlament hat sie aber nie ratifiziert.

Die APK hat den Bericht, wie er vorliegt, zur Kenntnis genommen und dankt Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, aber auch ihrem Team, für die geleistete, wertvolle Arbeit.