Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2004-10-04
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, und zu den Qualitäten eines Rechtsstaates gehört vor allem eine demokratische, transparente, aber auch effiziente Justiz. Das sind denn auch die Parameter, an denen die SP-Fraktion die Totalrevision der Bundesrechtspflege misst. Das heisst für uns ganz klar Folgendes: Der ganzen Bevölkerung muss grundsätzlich der Zugang zum obersten Gericht offen stehen. Die Rechtspflege muss unabhängig von politischen Tagesströmungen und politischen Druckversuchen arbeiten können. Die Rechtsprechung muss transparent sein. Effizienz ist zu erzielen, und zwar nicht durch weniger, sondern durch mehr Leistungen. Die Revision der Bundesrechtspflege muss Bestand haben, denn sie hat grosse Anpassungskosten für die Gerichte, für die Anwälte und für den Standort zur Folge, und das heisst für uns auch, dass sie breit getragen sein muss.
Wir wollen kein Bundesgericht, das nur den Reichen offen steht. Wir wollen auch keine Bundesgerichtsreform, die [PAGE 1572] infolge der behaupteten Überlastung der Gerichte einen Abbau des Rechtsschutzes für breite Teile der Bevölkerung korrigiert. Wir wollen mehr Effizienz der Justiz. Das bedeutet aber nicht einen Abbau von Leistungen, wie sie jede Zugangsbeschränkung darstellt. Wir wollen bessere Leistungen; nur das ist effizient. Diese Grundsätze sind für uns zentral, und sie sind auch für all jene Organisationen zentral, die sich für eine offene und demokratische Justiz in der Schweiz einsetzen. Dahinter stehen rund 750 000 Mitglieder, die bereits einmal eine undemokratische Justizreform, nämlich die Zugangsbeschränkung mit dem Annahmeverfahren, zu Fall gebracht haben. Es dauerte lange, bis der Bundesrat aus der Niederlage lernte. Es dauerte auch lange, bis er die zahlenmässig falschen Voraussetzungen in Bezug auf die Belastung des höchsten Gerichtes korrigierte.
Damit ist die Totalrevision der Bundesrechtspflege zu einer eigentlichen Zangengeburt geworden. Der unhaltbare Entwurf des Bundesrates wurde - zwar in gut gemeinter Absicht - vom Ständerat noch verschlimmbessert, sodass er selbst für das Bundesgericht nicht mehr tragbar war. Das hatte dann zur Folge, dass die Vertreter der SP-Fraktion in der nationalrätlichen Kommission in der ersten Debatte auf den Entwurf nicht eintreten wollten.
In einem gemeinsamen Effort des Bundesrates, der Verwaltung, der Bundesgerichte und der Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ist es dann in den letzten Monaten gelungen, eine Kehrtwende einzuleiten. Das Resultat ist die Vorlage, die heute auf dem Tisch liegt. In den umstrittensten Punkten wurde ein Minimalkonsens erzielt. Dafür mussten alle beteiligten Parteien wesentliche Kompromisse eingehen.
Zu den tragenden Elementen dieses Kompromisses gehört die Streitwertgrenze von 30 000 Franken. Dies war für die SP-Fraktion nur tragbar mit der Sonderregelung für die miet- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von 15 000 Franken. Frau Garbani wird sich einlässlich mit dieser Frage beschäftigen.
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist für uns wichtig; sie war auch nicht umstritten. Der neue Vorschlag des Bundesrates wurde einstimmig übernommen. Damit können nun wichtige Rechtsschutzlücken geschlossen werden, und es ist auch gesichert, dass nicht gleichsam Strassburg zum Verfassungsgericht für die Kantone wird.
Von zentraler Bedeutung ist für die SP-Fraktion auch die Überprüfungsbefugnis des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG). Heute überprüft das EVG den Sachverhalt, die Rechtsfragen und die Angemessenheit der angefochtenen Urteile. Bundesrat und Ständerat wollten die Kognition auf Rechtsfragen beschränken. Das hätte zur Folge, dass der Sachverhalt abschliessend von den kantonalen Gerichten beurteilt würde. Eine solche Lösung dient weder den Versicherern noch den Versicherten; sie birgt die Gefahr der rechtsungleichen Behandlung, und sie ist im Übrigen auch nicht sachgerecht. Denn im Sozialversicherungsrecht lassen sich noch viel weniger als in anderen Rechtsgebieten Rechtsfragen vom Sachverhalt trennen.
Das gilt es zu bedenken, wenn Sie sich den Kompromiss vor Augen führen. Der Kompromiss beruht darin, dass der Sachverhalt immer dann überprüft werden kann, wenn es um Geldleistungen der drei Sozialversicherungen - der Invaliden-, der Unfall- und der Militärversicherung - geht. Mir ist der Kompromiss persönlich sehr schwer gefallen. Aber um der Lösung willen haben wir eingewilligt.
Nun kommt zum einstimmigen Antrag der Kommission für Rechtsfragen, hinter dem alle Fraktionen - ich betone: alle Fraktionen - gestanden haben, ein Einzelantrag des Fraktionspräsidenten des Freisinns. Er möchte offenbar ausscheren und den Kompromiss gefährden. Ich bitte Sie zu bedenken, dass für uns weiter gehende Zugeständnisse in dieser Frage nicht tragbar sind. Das gilt wohl auch für alle die Organisationen, die sich für eine demokratische Justiz einsetzen. Das ist ein Punkt, der zu einem Referendum Anlass geben könnte.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und die erzielten Kompromisse, die von allen Seiten ein Nachgeben erforderten, nicht infrage zu stellen. Sie würden damit die ganze Vorlage gefährden.