Thanei Anita · Nationalrat · 2004-10-04
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-04
Wortprotokoll
Mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege werden Organisation und Verfahren des Bundesgerichtes und seiner Vorinstanzen sowie die Rechtsmittel, die an das oberste Gericht führen, umfassend neu geregelt. Erklärtes Ziel der Vorlage ist eine wirksame und nachhaltige Entlastung des Bundesgerichtes. Das oberste Gericht soll genügend Zeit für die Behandlung von Grundsatzfragen sowie für die Rechtsfortbildung haben. Zudem wird mit der Vorlage auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes in gewissen Bereichen durch die Vereinfachung der Verfahren und der Rechtswege - Stichwort Einheitsbeschwerde - angestrebt.
Verfassungsgrundlage für die Revision bildet die Justizreform, die am 12. März 2000 von Volk und Ständen angenommen wurde. Heute und morgen geht es um die Beschlüsse 1, 3 und 9, d. h. um das Bundesgerichts- und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz sowie um den Beschluss über das vollständige Inkrafttreten der Justizreform; bereits beraten haben wir das Strafgerichtsgesetz.
Nun kurz zum Beschluss 1: Die heute zu komplizierten Beschwerdewege an das Bundesgericht sollen vereinfacht werden. Anstelle einer Vielzahl von Rechtsmitteln, die für die Rechtsuchenden und zum Teil auch für die Anwälte und Anwältinnen zu Problemen führt, soll es nur noch eine Einheitsbeschwerde in jedem Rechtsbereich geben, d. h. eine für Zivilsachen, eine für Strafsachen und eine für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten. Diese Verbesserung wurde von niemandem bestritten. Unbestritten war auch die Stärkung der Vorinstanzen.
Zu Kontroversen und langwierigen Diskussionen in der Kommission haben jedoch die vorgesehenen Zulassungsbeschränkungen geführt. Ihre Kommission wollte nicht nur eine Entlastung des Bundesgerichtes erreichen, sondern auch den gleichen Zugang zu eben diesem Gericht für alle Schichten der Bevölkerung ermöglichen. Bundesrat und Ständerat haben in Zivilsachen eine Streitwertgrenze von 40 000 Franken und in Strafsachen eine differenzierte Skala mit Bussen und Tagessätzen vorgesehen. Ihre Kommission für Rechtsfragen war mit diesen Einschränkungen nicht einverstanden. Knapp die Hälfte der arbeits- und mietrechtlichen Streitigkeiten könnte mit dieser Streitwertgrenze nicht mehr vom Bundesgericht überprüft werden. Umstritten war weiter die Einschränkung der Kognition im Sozialversicherungsrecht; angeprangert wurde zudem der Wegfall der staatsrechtlichen Beschwerde.
Ihre Kommission hat trotzdem Eintreten - ohne Gegenstimme - beschlossen. Ein Rückweisungsantrag mit dem Auftrag, eine Verfassungsrüge zu gewährleisten, wurde mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Während der Beratungen im Jahre 2004 kam dann jedoch die glückliche Wendung: An der Sitzung vom 16. Januar 2004 wurden die Präsidenten des Bundesgerichtes und des Bundesversicherungsgerichtes angehört.
Angesichts der negativen Beurteilung der Vorlage durch den Ständerat und auch der in der Eintretensdebatte durch die Kommissionsmitglieder vorgebrachten Rügen hat sich Herr Bundesrat Blocher bereit erklärt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese setzte sich aus Mitgliedern des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes sowie der Verwaltung zusammen. Diese Arbeitsgruppe befasste sich insbesondere mit den Zulassungsbeschränkungen und auch mit der Frage des Wegfalles der staatsrechtlichen Beschwerde. Am 1. und 2. Juli 2004 hat dann Ihre Kommission einen Kompromiss betreffend die Streitwertgrenze errungen, und zwar dahin gehend, dass im Zivilrecht im Allgemeinen eine Streitwertgrenze von 30 000 Franken besteht, für miet- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten eine solche von 15 000 Franken. Wir haben lange darum gerungen; wir werden zu dieser Bestimmung dann noch konkrete Ausführungen machen.
Am 9. und 10. September dieses Jahres gelang in der Kommission der Durchbruch im Bereich der Kognition im Sozialversicherungsrecht. Im Weiteren haben wir den Vorschlag der Arbeitsgruppe für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde übernommen.
Zu Beginn lag uns eine Vorlage vor, die nie eine Mehrheit gefunden hätte. Jetzt ist es so, dass wir Ihnen eine Vorlage mit Kompromissen in den umstrittenen Bereichen vorlegen können.
Weniger problematisch war die Beratung des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes. Es wird ein Verwaltungsgericht geschaffen, das die rund dreissig Rekurskommissionen ablöst. Das Bundesverwaltungsgericht soll zudem in den Bereichen der Verwaltungsrechtspflege des Bundes eine Lücke schliessen, in denen heute noch keine richterliche [PAGE 1571] Vorinstanz des Bundesgerichtes besteht. Drittens wird mit dem Bundesverwaltungsgericht die von der Justizreform garantierte allgemeine Rechtsweggarantie für die Bereiche des Bundesverwaltungsrechtes verwirklicht, in denen heute der Bundesrat oder ein Departement endgültig entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht führt auch zu einer Professionalisierung der Verwaltungsrechtspflege und zu einer Entlastung des Bundesgerichtes.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission für Rechtsfragen, auf beide Vorlagen einzutreten.