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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-13

Wortprotokoll

Zuerst zum Anspruch auf Behandlung: Es ist nicht so, dass der Bundesrat den Fall Mendrisio liegen gelassen hätte. Sie sprechen wieder die Frage an, die auch zentraler Diskussionspunkt der Geschäftsprüfungskommission Ihres Rates war, nämlich ob das Gesuch Mendrisio im März 1996 entscheidungsreif war oder nicht. Das Gesuch war nicht entscheidungsreif.

Ich möchte hier nicht in die Details gehen, kann Ihnen nur sagen, dass im EJPD die Frage des Fremdenverkehrsplatzes bis dahin diskutiert bzw. geprüft worden ist. Diese Frage hätte verneint werden müssen, hätte man keine Praxisänderung beabsichtigt. Es stand aber eine Praxisänderung zur Diskussion - eine Praxisänderung, die es überhaupt erst ermöglicht hätte, das Gesuch zu bewilligen. Weder geprüft noch à fond mit den Gesuchstellern besprochen waren jedoch Fragen der Finanzierung und der Trägerschaft. Das war alles noch offen. Das war auch den Gesuchstellern bekannt.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Betroffenen dem EJPD bereits im Herbst 1996 einen Entwurf der Beschwerde übergaben, wie Sie sie 1999 oder Anfang 2000 eingereicht haben. Das heisst also, dass die ganze Argumentation, die jetzt wieder vorgebracht wird, bereits 1996 bekannt war.

Zum Vergleich mit Biel und Schaffhausen: Die Situation ist im Vergleich zu Mendrisio anders. Die Gesuche von Biel und Schaffhausen waren im Gegensatz zu jenem von Mendrisio im Grundsatz bereits im Februar 1996 beschlussreif. Von ausschlaggebender Bedeutung ist dabei auch, dass den Initianten der Projekte Biel und Schaffhausen, welche ihre Gesuche schon im Sommer 1995 durch die Bundesbehörden hatten vorprüfen lassen, aufgrund der damaligen Informationslage jeweils ein positiver Vorbescheid abgegeben worden war. Das hatte bei den beiden Gesuchstellern die Erwartungshaltung geweckt, dass sie aufgrund der damaligen, sehr liberalen Praxis wie die Vorgängerprojekte vom Bundesrat auch eine Genehmigung erhalten würden.

Diese noch bis Anfang 1996 unverändert positive Haltung der Bundesbehörden schaffte für diese Gesuchsteller eine Vertrauensgrundlage. Einzig wegen dieses Vertrauensvorschusses erhielten die Gesuche von Schaffhausen und Biel schliesslich vom Bundesrat doch noch die erforderliche Genehmigung.

Dies trifft gerade nicht auf das Gesuch von Mendrisio zu. Bezüglich Mendrisio waren seit Oktober 1995 bzw. seit Gesuchseinreichung beim Bund während des ganzen Verfahrens vonseiten der Bundesbehörden Einwände gegen eine Genehmigung vorhanden.