Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-04
Wortprotokoll
Ziel des von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Projektes "Verfahrens- und Vollzugscontrolling im Asylbereich" ist es, die Transparenz [PAGE 1548] des Verfahrens und des Wegweisungsprozesses zwischen den verantwortlichen Amtsstellen von Bund und Kantonen zu erhöhen und damit ein Planungs- und Steuerungsinstrument für Bund und Kantone zu schaffen. Der halbjährlich erscheinende Controlling-Bericht ist als Arbeitsinstrument konzipiert und richtet sich an die Fachleute und Praktiker der verantwortlichen Amtsstellen. Im Sinne einer transparenten Verwaltungstätigkeit war von Anfang an eigentlich vorgesehen, die wichtigsten Statistiken in einer publikumsgerechten Form zu veröffentlichen. Die erstmalige Veröffentlichung ist Anfang 2005 im Rahmen der jährlichen Asylmedienkonferenz vorgesehen.
Nun zu den Details: Im Rahmen einer Konsultativabstimmung - das interessiert ja den Fragesteller - hat an der Erstversammlung eine Mehrheit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 13./14. November 2003 beschlossen, die kantonsvergleichenden Vollzugszahlen nicht zu veröffentlichen. Als Argument wurde angeführt, dass die Publikation zu Fehlinterpretationen und Missverständnissen führen würde. Dies würde das Vertrauen zwischen Kantonen und Bund sowie zwischen den einzelnen Kantonen beeinträchtigen und wäre einer partnerschaftlichen und effizienten Zusammenarbeit abträglich.
Da das Projekt von Bund und Kantonen je hälftig finanziert wird, liegt eine geteilte Datenherrschaft vor. Der Bund darf sich daher nicht über den Willen einer Mehrheit der Projektpartner hinwegsetzen. Hingegen sind die Kantone frei, die Vollzugsstatistiken für ihren eigenen Kanton nach eigenem Ermessen zu veröffentlichen.
Der Wegweisungsvollzug von abgewiesenen Asylbewerbern ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen und muss daher einvernehmlich gestaltet werden. Unter den geschilderten Meinungsverhältnissen in den Kantonen ist eine gesetzliche Regelung zur Gewährleistung eines transparenten Vollzugs der Kantone nicht ohne weiteres möglich. In einem ersten Schritt müsste eine Mitteilungspflicht der Kantone an den Bund über die Belange der kantonalen Vollzugstätigkeit geregelt werden. Dies würde das Einverständnis einer Mehrheit der Kantone voraussetzen, welches gemäss der erwähnten Konsultativabstimmung aber leider nicht vorliegt. Für den Bundesrat ist es nicht vorstellbar, ein entsprechendes Regelsystem gegen den Willen der Kantone zu schaffen.