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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2004-10-05

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Sollen künftig in jedem Fall nur noch Anwälte und Anwältinnen die Rechtsuchenden vor Bundesgericht vertreten dürfen? Um diese Grundsatzfrage geht es. Die Kommission für Rechtsfragen, die sich vor allem aus Juristen und Anwälten zusammensetzt, schlägt Ihnen dies vor. Man kann sich auch fragen: Hat sie da nicht in eigener Sache entschieden?

Schon heute kennen wir bei den Parteivertretungen vor Bundesgericht das Anwaltsmonopol in Zivil- und Strafsachen, nicht aber in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel in Steuersachen. Diese Unterscheidung hat ihren Grund: In Zivil- und Strafsachen spielen verfahrensrechtliche, prozessuale Vorschriften eine grosse Rolle, während in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wie eben Steuerbeschwerden oder auch Rekursen im Sozialversicherungsbereich technische Sachkenntnisse im Vordergrund stehen. Im Bereiche des Steuerrechtes wird die Mehrzahl der Fälle heute auch vor Bundesgericht von Steuerexperten und nicht von Anwälten bestritten, obwohl das auch möglich wäre. Die heutige Regelung hat sich bewährt, sie hat zu keinen Missständen geführt. Auch das Bundesgericht hat keineswegs eine Änderung gewünscht. Würden wir jetzt dem Bundesrat und der Kommission folgen, dann wäre das für die Rechtsuchenden mit negativen Konsequenzen verbunden.

Der Bundesrat hat seinen Antrag mit der so genannten Siebwirkung begründet. Er sagt, es würden dann weniger Fälle ans Bundesgericht weitergezogen. Nun gibt es keinen Beleg dafür, dass Nichtanwälte mehr unzulässige Beschwerden einreichen als Anwälte. Die Siebwirkung - man kann es auch so sagen - ist eine Art Schikane; man will Schikanen einbauen. Zieht ein Rechtsuchender beispielsweise eine Steuerbeschwerde ans Bundesgericht weiter, bei der er in erster oder zweiter Instanz durch einen Steuerexperten vertreten wurde, so muss er gewissermassen das Pferd wechseln: Er muss den ihm vertrauten Experten auswechseln und durch einen Anwalt ersetzen - oder er muss auf die Parteientschädigung verzichten. Man will also eine Schikane einbauen und so eine Siebwirkung erreichen.

Nun darf es doch nicht Sinn einer Gesetzesrevision sein, den Bürger mit Schikanen vom Gang vor das Bundesgericht abzuhalten. Das ist eines Rechtsstaates schlicht unwürdig. Eine solche Regelung brächte auch keine Qualitätsverbesserung. Die Parteivertretung vor Bundesgericht einem zusätzlichen Monopol zu unterwerfen kommt auch einer bedenklichen Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit nach Artikel 27 der Bundesverfassung gleich. Ich sage es Ihnen offen: Das Ganze riecht etwas sehr stark nach Zunft- und Privilegienwirtschaft.

Der Ständerat hat sich mit einem Zufallsmehr von 16 zu 14 Stimmen für die Fassung des Bundesrates entschieden, und ich zitiere die "NZZ" dazu: "Jetzt kann nur noch gehofft werden, dass der Nationalrat den Entscheid der Kleinen Kammer wieder kippen wird. Denn die mit der Ausdehnung des Anwaltsmonopols verbundene Einschränkung der liberalen Wirtschaftsordnung bzw. des Grundrechtes der Wirtschaftsfreiheit wäre das Gegenteil dessen, was das Land braucht." Aus diesem Grunde beantragt Ihnen die Kommissionsminderheit, auf die Ausweitung des Anwaltsmonopols zu verzichten.

Um den Bedenken der Juristen, der Anwaltsseite in der Kommission Rechnung zu tragen, habe ich in einem zusätzlichen Absatz 1bis noch eine besondere Qualifikation für die Vertreter - zum Beispiel Steuerexperten - vorgesehen und dem Bundesrat die Kompetenzen übergeben, das zu umschreiben. Nach dem, was ich jetzt von Herrn Triponez gehört habe, kann ich mir allerdings auch vorstellen, dass man in seine Richtung gehen kann. Es ist genau die gleiche Stossrichtung. Es geht nur darum, dass man es vielleicht [PAGE 1591] beim geltenden Recht einfacher hat, durchzukommen, als wenn man vom Bundesrat noch eine neue Umschreibung verlangt. Dann hat man wieder Tür und Tor offen, um gegnerische Argumente gegen diese Ausdehnung des Anwaltsmonopols geltend zu machen.

Nachdem ich die anderen Votanten noch gehört habe, werde ich mich am Schluss entscheiden, ob ich meinen Minderheitsantrag zugunsten des Antrages Triponez, der eigentlich in die genau gleiche Richtung zielt, zurückziehen werde.

Fazit: Wo heute das Anwaltsmonopol besteht, nämlich im gesamten Zivil- und Strafrecht, da soll es weiterhin gelten. Aber wir sollten es nicht unbesehen einfach zuungunsten der Rechtsuchenden ausweiten.