Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2004-10-05
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion stimmt für Eintreten auf diese Vorlage. Ich spreche jetzt zur Vorlage 1, und Herr Chevrier wird sich dann zur Vorlage 3 äussern.
Eine Totalrevision der Bundesrechtspflege bewegt sich immer zwischen zwei Extremen: Entweder öffnet sie den Zugang zum Bundesgericht zu weit, sodass das Bundesgericht seine Aufgabe als höchstes Gericht - für eine einheitliche Anwendung und die Durchsetzung des Bundesrechtes zu sorgen - nicht mehr befriedigend wahrnehmen kann, oder es verengt den Zugang so sehr, dass die Vorlage dann später in der Volksabstimmung stirbt.
Die Qualität des Bundesgerichtes bemisst sich nicht daran, dass jeder der Ehre teilhaftig werden kann, vom höchsten Gericht des Landes ein drittes und letztes Mal gesagt zu bekommen, dass er nun wirklich Recht oder Unrecht hat. Mit anderen Worten: Die Qualität unseres Rechtssystems bemisst sich nicht daran, dass das Bundesgericht möglichst viele Fälle entscheidet. Im Gegenteil: Eine Überlastung des Bundesgerichtes führt entweder zur Entstehung einer "Urteilsfabrik", d. h. zu einem Absinken der Qualität, oder zu einer Erweiterung des Bundesgerichtes in einem Ausmass, das der Einheit des Gerichtes und der Rechtsprechung abträglich ist. Damit könnte das Bundesgericht seiner wirklichen Hauptaufgabe nicht mehr gerecht werden, nämlich erstens die einheitliche Anwendung des Bundesrechtes zu gewährleisten, zweitens das Recht weiterzuentwickeln und drittens für eine qualitativ hoch stehende Justiz zu sorgen.
Andererseits gibt es das verständliche Bestreben vieler Bürgerinnen und Bürger, eine Garantie dafür zu haben, dass ihre Sache gegebenenfalls vom höchsten Gericht des Landes behandelt wird. Dazu kommt: Die zunehmende Komplexität und gleichzeitige Verrechtlichung der Lebensverhältnisse führen zu einer stärkeren Belastung der Justiz überhaupt und damit auch der obersten Instanz.
In dieser Situation ist jetzt der Gesetzgeber gezwungen, periodisch den Zugang zum Bundesgericht zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, wie wir das jetzt tun. Möglicherweise wird irgendwann eine radikalere Reform notwendig werden, bei der wir das Bundesgericht in eine Reihe von vorgelagerten Bundesgerichten mit relativ breitem Zugang und ein oberstes Bundesgericht mit einem sehr engen Zugang umgestalten. Eine solche Reform wäre jetzt aber sowohl bezüglich der Chancen in der Volksabstimmung als auch bezüglich der letztendlichen Auswirkungen riskant.
Mit der jetzigen Revision gelang es, eine Lösung zu finden, welche sowohl der Funktionsfähigkeit des Gerichtes als auch dem Wunsch nach einem relativ offenen Zugang Rechnung trägt, also ein Mittelweg, ein vernünftiger Mittelweg, auch ein Kompromiss - Stichwort etwa: Streitwertgrenze. Dabei kommt dem Bundesrat, Bundesrat Blocher, und der Verwaltung, insbesondere dem Bundesamt für Justiz, ein besonderes Verdienst zu. Sie verstanden es, durch neue Vorschläge einen relativ breiten Kompromiss zu ermöglichen; wir haben das gestern ja mehrmals gehört. Dabei wichen sie sehr innovativ von ihrem traditionellen Verhalten bei der Gesetzgebung ab, um eine Vorlage zu retten, und sie haben diese Vorlage damit auch tatsächlich retten können. Mit einem neuen Beschwerderecht hat man auch kreative und neue Lösungen eingebracht. Dafür möchte ich den Beteiligten danken.
Die CVP-Fraktion wird für Eintreten stimmen; sie ist überzeugt, dass noch bestehende Meinungsdifferenzen - die gibt es natürlich - in der Detailberatung ausgeräumt werden können, ohne dass die Gesamtvorlage gefährdet wird.