Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05
Wortprotokoll
Ich bedaure, dass aus dieser Sache eine Prestigeangelegenheit gemacht wird. Sie müssen sehen, dass bei der Aufsicht einmal fertig ist: Irgendwann einmal besteht keine Aufsicht mehr, weil Sie immer noch eine weitere darüberstülpen können.
Dieser Vorschlag ist nicht vom Bundesgericht gekommen, Herr Vischer. Ich war in dieser Arbeitsgruppe. Wir haben die kantonalen Gerichte untersucht, und ich habe meine Erfahrung gehabt aus dem Kanton Zürich. Wir haben die Kantone Waadt und Bern angeschaut, und ich habe gesagt: Das ist ein einfaches System. Und wer anders als das Bundesgericht soll es denn sein, wenn die anderen untere Gerichte sind? Sie können ja nicht ein "Untergericht" nehmen, welches das Obergericht beaufsichtigt, das ist einfach von der Logik und von der Hierarchie her nicht möglich.
Jetzt können Sie diesen Vorschlag ganz weglassen und die Aufsicht nur dem Parlament überlassen. Herr Vischer, Sie haben gesagt, ich solle eine solche Kommission installieren. Ich danke Ihnen für diese Allmacht, die Sie mir geben. Nur müssen Sie sehen: Das Parlament hat dann eine solche Aufsicht, das Parlament hat diese auszuüben. Jetzt ist doch klar - Sie sind ja auch im Parlament, und ich war es 24 Jahre lang -: Die Parlamentarier haben den Vorteil, dass [PAGE 1582] sie von den Gerichten unabhängig sind - das ist gut, nicht wahr? -, aber sie haben auch den Nachteil, dass sie die Fachkenntnisse, ob eine Verzögerung vorliegt oder nicht, in der Regel nicht haben, ausser Sie wählen wieder alles Juristen oder Richter oder Anwälte hinein, die natürlich auch wieder alle interessengebunden sind.
Wieso etwas neu erfinden, wenn wir Erfahrung mit einer Einrichtung haben, die gut funktioniert? Im Kanton Zürich, im Kanton Waadt und im Kanton Bern - wir mussten ja grosse Kantone nehmen - haben wir das untersucht, und dort ist es so, dass das oberste Gericht namentlich die Termineinhaltung, die Verzögerungen und all diese Dinge, die eigentlich nur Juristen oder Richter beurteilen können, beaufsichtigt und die Oberaufsicht beim Parlament liegt. So ist das gestaltet worden.
Sie sehen auch - ich habe es schon gehört -, dass jetzt zwischen Bellinzona und Lausanne daraus eine Prestigesache gemacht wird; zum Glück besteht St. Gallen noch nicht, sonst käme das dort auch noch. Wir haben zwei untere Gerichte - das sind Bellinzona und St. Gallen -, und wir haben das Bundesgericht, und es ist richtig, dass die Aufsicht diesem obliegt. Sie sehen auch, dass wir eine Gerichtsorganisation und nicht ein Präsidium gemacht haben. Wir sagen diesem "Klüblein" ganz einfach Verwaltungskommission; dies, damit es eben keine Prestigesache ist, beim Bundesgericht für die Verwaltung zu sorgen. Darum haben wir nicht die Bezeichnung "Präsidium", sondern "Verwaltungskommission" gewählt; diese Leute haben nämlich zu verwalten. Dann ist auch der Drang, dort hineinzukommen, nicht mehr allzu riesig.
Ich glaube, das ist eine gute, praktikable Lösung, und ich bitte Sie, bei Absatz 1bis der Mehrheit zuzustimmen.