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Thanei Anita · Nationalrat · 2004-10-05

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Wir haben in der Kommission lange über die Unterscheidung zwischen Aufsicht und Oberaufsicht diskutiert und haben insbesondere auch überprüft, wie die Aufsicht bei den kantonalen Gerichten geregelt ist. Die Mehrheit hat sich für den Antrag des Bundesrates ausgesprochen.

Vorgesehen ist, dass das Bundesgericht die Aufsicht über die Geschäftsführung der beiden unteren Gerichte, d. h. des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes, ausübt. Es handelt sich dabei um eine administrative Aufsicht, für welche zum Teil Einzelkontrollbefugnisse nötig sind; man stelle sich beispielsweise den Fall einer Rechtsverzögerung vor. Das Bundesgericht verfügt über die besseren Kenntnisse als eine parlamentarische Kommission. Selbstverständlich verbleibt die Oberaufsicht bei der Bundesversammlung.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen.