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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat schliesst sich diesem Kompromissantrag Ihrer Kommission an. Es ist vernünftig, dass wir bei den arbeits- und mietrechtlichen Streitigkeiten auf die 15 000 Franken heruntergehen. Sie müssen sehen: Bei einer Streitwertgrenze von 30 000 Franken - wir sind also mit dem Betrag etwas heruntergekommen - sind heute gesamthaft immerhin 30 Prozent der Fälle betroffen; diese sind also vom Gang ans Bundesgericht ausgeschlossen. Würden wir aber im Bereich der Mietverträge auch bei 30 000 Franken bleiben, dann wären das fast 60 Prozent. Da sind wir der Auffassung, es sei richtig, wenn wir die Streitwertgrenze für diesen Fall herunternehmen, dann wird es auch etwa bei 30 Prozent der Fälle bleiben. Diese kleineren Fälle können gerichtlich beurteilt werden, aber nicht mehr beim Bundesgericht.

Wir sind der Auffassung, dass man diese Lösung - immer im Falle eines Kompromisses, das ist ja klar, sonst ist ja dann alles wieder offen - gutheissen könnte, um dann eine ausgewogene Vorlage zu haben.