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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05

Wortprotokoll

Die in der Botschaft vorgeschlagene und vom Ständerat beschlossene Einführung von Streitwertgrenzen bei der Beschwerde in Strafsachen sollte nach heutiger Auffassung des Bundesrates wieder fallen gelassen werden; ich habe Ihnen das in der Einführung gesagt. Diese Massnahme hätte ja dazu dienen sollen, das Bundesgericht zu entlasten. Abklärungen haben nun aber ergeben, dass der Entlastungseffekt der Streitwertgrenzen im Strafrecht kleiner wäre als ursprünglich angenommen. Diese Erkenntnis hat dazu geführt, dass die Arbeitsgruppe, die wir gebildet haben, zum Schluss gekommen ist, diese Streitwertgrenzen ganz zu streichen. Wir haben das dem Bundesrat auch so vorgeschlagen, und er hat das akzeptiert. Diese Erkenntnis hat dazu geführt, dass inzwischen eben auch das Bundesgericht, für welches diese Massnahme an sich konzipiert worden war, die Neuerung abgelehnt hätte.

Ein weiterer Grund für den Meinungswechsel von Bundesgericht und Bundesrat besteht darin, dass die Festsetzung von Mindestgeldstrafen als Zugangskriterium zu Inkohärenzen innerhalb des gesamten Rechtsmittelsystems führen würde. So ist es sachlich kaum zu begründen, weshalb z. B. Gebührenstreitigkeiten im öffentlichen Recht unabhängig vom Streitwert ans Bundesgericht getragen werden können, nicht aber Geldbussen unterhalb eines bestimmten Betrages. Dazu kommt, dass eine geringfügige Geldstrafe eine wichtige Präjudizwirkung auf verwandte Streitigkeiten haben kann, die vom Zugang zum Bundesgericht nicht ausgeschlossen wären. Ich erinnere vor allem an den Haftpflichtprozess oder den Führerausweisentzug; da ist die Höhe der Strafe auch bei kleinen Beträgen eben massgebend.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.