Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-10-05
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, diese vom Ständerat eingefügte Bestimmung zu streichen. Sie stellt erstens einen Rückschritt dar, zweitens betrifft sie ein sehr sensibles politisches Thema, und drittens wäre eine solche Bestimmung ein gefährliches Signal an die Bevölkerung.
1. Unser Rat hat zweimal mit grosser Mehrheit beschlossen, bei Einbürgerungsfragen ein Beschwerderecht einzuführen. Das erste Mal war es im Rahmen einer parlamentarischen Initiative, und das zweite Mal war es, als wir das Bürgerrechtsgesetz revidierten. Der Ständerat aber war gegen dieses Beschwerderecht. Inzwischen hat das Bundesgericht in zwei wichtigen Entscheiden festgehalten, dass jeder Einbürgerungsentscheid begründet werden muss, damit er nach einer allfälligen Ablehnung gerichtlich auf seine Rechtmässigkeit überprüft werden kann. Da das Beschwerderecht gemäss Bundesgericht bereits existiert, verzichtete der Nationalrat darauf, es im Bürgerrechtsgesetz ausdrücklich zu erwähnen.
2. Es handelt sich um ein sehr sensibles politisches Thema, das im Rahmen des Bürgerrechtsgesetzes ausdiskutiert werden muss. Wir können jetzt nicht kommen und in der Totalrevision der Bundesrechtspflege heimlich und ohne dass [PAGE 1601] es die Leute merken einen Absatz einfügen, wonach eine Beschwerde gegen einen ordentlichen Einbürgerungsentscheid nicht mehr vom Bundesgericht überprüft werden kann. Diese "Hintertreppenpolitik" des Ständerates können wir nicht akzeptieren. Solch wichtige Entscheide müssen politisch ausdiskutiert und dürfen nicht klammheimlich eingeführt werden mit dem Argument, das Bundesgericht müsse entlastet werden.
3. Es wäre verheerend, heute einen solchen Entscheid zu fällen. Es wäre ein gefährliches Signal an die Bevölkerung. Warum? Es ist zu befürchten, dass die unsägliche Hetzkampagne vor der letzten Abstimmung und die widerliche Inseratekampagne von Herrn Schlüer und Konsorten nicht ohne Folgen bleiben werden. Künftig werden in Gemeindeabstimmungen Einbürgerungsgesuche abgelehnt werden, obwohl die Bewerberin oder der Bewerber sämtliche Anforderungen erfüllt. Der einzige Grund für die Ablehnung wird sein, dass es sich um eine Muslimin oder einen Muslim handelt. Solche Entscheide sind unseres Landes unwürdig. Sie sind diskriminierend, willkürlich und klar verfassungswidrig. Es geht deshalb nicht an, dass wir die Überprüfung eines solchen Entscheids durch das Bundesgericht ausschliessen.
Ich bitte Sie deshalb dringend, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.