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Huber Gabi · Nationalrat · 2004-10-05

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

In der Frage des Instanzenzuges schliesst sich die FDP-Fraktion grossmehrheitlich der Kommissionsmehrheit an. Die Regelung in der Fassung der Kommission erregt beim Antragsteller Jutzet offenbar Bedenken, weil zu der so genannten grossen Rechtshilfe auch die Auslieferung gehört. Die Gründe aber, die für einen Verzicht auf den Weiterzug ans Bundesgericht im Falle von Rechtshilfe in Strafsachen sowie internationaler Amtshilfe sprechen, überwiegen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum es zwingend zwei Instanzen braucht, weil Auslieferungsfälle auch politischen Charakter haben - wie wir das dem Antrag Baader Caspar entnehmen konnten - oder weil sich internationale Rechtshilfe auf die ganze Welt und damit auch auf Staaten mit instabiler politischer Situation erstreckt, so, wie es gesagt wurde.

Ich bin auch überzeugt, dass das Bundesstrafgericht in Bellinzona absolut die Kompetenz hat, auch komplexe Rechtsfälle zu beurteilen. Es ist auch so, dass die Verfahrensdauer bei einem Weiterzug ans Bundesgericht um Monate steigt. Bei der Auslieferung führt dieser Weiterzug zu einer Kostensteigerung bei der Auslieferungshaft, und zwar in Millionenhöhe. Eine Verlängerung des Rechtshilfeverfahrens wird die Verzögerung oder Lahmlegung des ausländischen Strafverfahrens zur Folge haben.

Das Rechtshilfeverfahren dient im Übrigen dazu, ein ausländisches Strafverfahren effizient zu unterstützen. Über die Tat und die Schuld der verfolgten Person wird nicht entschieden. Der Rechtsschutz beschränkt sich auf die Prüfung, ob die Rechtshilfe und die angeordneten Massnahmen wie z. B. Haft, Kontensperrung usw. verhältnismässig sind.

Die Rechtsmittel werden zudem regelmässig von den im Ausland beschuldigten Personen oder von vorgeschobenen Strohfirmen ergriffen, nicht von den Banken. Sie bezwecken in den meisten Fällen, die verlangte Rechtshilfe oder Auslieferung der gesuchten Person zu verunmöglichen oder zumindest zu verzögern.

Umgekehrt haben natürlich auch Personen, die zu Unrecht in ein Rechtshilfeverfahren hineingezogen werden, ein Interesse daran, ihre Unschuld möglichst rasch, möglichst sofort beweisen zu können. Eine rasche Rechtshilfe liegt auch im Interesse des Banken- und Wirtschaftsplatzes Schweiz. Je effizienter die Rechtshilfe nämlich ist, desto weniger müssen die Banken im Ausland mit Nachteilen rechnen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.