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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-05

Wortprotokoll

Ich bedaure hier, dass diese Angelegenheit wieder zu einer Prestigesache gemacht wird. Ich höre auch bei gewissen Voten, wo sie herkommen: Da sind Richterinteressen bei der einen und bei der anderen Instanz, und es sind Interessen, die nichts mit der Sache zu tun haben.

Ich möchte Ihnen sagen, Herr Cina: Wenn wir ein solches Gesetz machen, bin ich der Auffassung, dass wir ein Gesetz machen sollten, von dem wir sicher sind, dass es nachher funktioniert - und nicht wie beim Strafgesetzbuch, das revidiert wurde: Hier sind wir, bevor es in Kraft tritt, bereits gezwungen, dringende Änderungen vorzunehmen, weil wir - Herr Cina, ich sage es so: - gepfuscht haben. Das ist die Situation, und ich bitte Sie, nicht zu pfuschen.

Die Angelegenheit von Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe g ist nicht ausgereift. Ich gebe Ihnen Recht, ich habe in der Kommission nicht für ein anderes Verfahren gesprochen. Wir haben ganz am Schluss, auf meinen Antrag hin, noch einmal die Zuständigkeit vom Verwaltungsgericht auf das Strafgericht übertragen. Es ist mir nicht wohl bei der Sache, weil auch beim Strafgericht das Problem darin liegt, dass die verwaltungsrechtlichen Teile eben nicht geprüft werden. Diese werden nur beim Verwaltungsgericht geprüft; dafür haben wir dort den strafrechtlichen Teil nicht. Sie können es also machen, wie Sie wollen: Es ist problematisch.

Beim kantonalen Instanzenzug haben Sie eben zwei Instanzen, und wenn es über den Bund geht, nur eine; das ist die Problematik. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob es wirklich besser ist, zwei Instanzen zu haben. Der Nachteil ist die Verzögerung. Aber der Nachteil der anderen Variante ist natürlich, dass Sie nur eine Instanz haben, und Sie müssen sehen: Wir schliessen immer mehr Rechtshilfeabkommen ab, immer mehr. Die Bedeutung, aber auch die Problematik der Sache nimmt zu. In meiner neunmonatigen Amtszeit habe ich gesehen, wie rasch eine solche Sache geht und was für Folgen sie hat. Der Fall Yukos bedeutet für die Schweiz als gesamten Finanzplatz grosse Probleme. Wenn in einer Instanz Fehler gemacht werden und keine zweite Instanz mehr da ist, ist das ausserordentlich problematisch. Das Gegenteil gilt natürlich auch.

Ich habe mich entschieden, Ihnen zu empfehlen, den Antrag Baader Caspar oder den Antrag Jutzet zu unterstützen, damit wir eine Differenz zum Ständerat schaffen. Es ist mir gleichgültig, welchen der Anträge Sie unterstützen.

Wir müssen dieses Problem noch einmal aufnehmen und ausdiskutieren und hier nicht eine grosse Diskussion führen und sagen, jetzt müsse es unbedingt dieser Fall sein; dann wäre anderes ausgeschlossen. Natürlich könnte ich es in der Kommission des Ständerates nochmals vorbringen, dann nochmals in Ihrer Kommission und dann warten, bis es beide hätten. Aber es ist besser, wenn Sie eine Differenz schaffen. Es in der Behandlung auszuklammern - was wir ursprünglich wollten - geht leider wegen der Gesamtabstimmung nicht.

Ich bitte Sie also, einem der beiden Anträge zuzustimmen, damit es eine Differenz gibt. Damit sage ich nicht, der Bundesrat sei für einen dieser beiden Anträge; aber wir sollten die Frage nochmals diskutieren. Es ist ausserordentlich gefährlich, wenn man bei der Beratung eines Gesetzes einen Entscheid einfach so schnell trifft, nur damit entschieden ist und jemand klatschen kann, weil er Recht bekommt. Nachher haben wir ein unvollkommenes Verfahren. Das erleben wir jetzt bei der Revision des Strafgesetzbuches, und das ist nicht gut. Ich erhalte dauernd Briefe, in denen gefragt wird, wie man dies oder jenes machen könne. Jetzt kommen dann wegen der Urlaubsregelung Gefängnisdirektoren zu mir. Es hat doch keinen Sinn, dass wir hier drin entscheiden und sagen: Jetzt muss die Mehrheit gewinnen oder nicht.

Ich bitte Sie, dem Antrag Jutzet oder dem Antrag Baader Caspar zuzustimmen. Es kommt nicht darauf an, welchem Sie zustimmen, aber einer von beiden sollte überwiegen, damit wir diesbezüglich im Ständerat nochmals vorurteilsfrei diskutieren können. Wir haben diese Frage in der Kommission nicht oder nur am Rande diskutiert, und wir sollten das nochmals diskutieren.