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AB 45684

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-05

Wortprotokoll

Der Kommission für Rechtsfragen lagen diese beiden Einzelanträge nicht vor, das Problem aber schon. Die Kommission hat selbstverständlich über die Frage "Eine oder zwei Instanzen?" diskutiert. Es ist also nicht so, dass wir jetzt über diese Anträge völlig überrascht wären. Jedenfalls hat die Kommission einstimmig beschlossen, es bei einer Instanz zu belassen. Weshalb?

Das Rechtshilfeverfahren dient dazu, ein ausländisches Strafverfahren effizient zu unterstützen; über Tat und Schuld der Person wird nicht entschieden. Der Rechtsschutz beschränkt sich deshalb darauf, zu prüfen, ob die Rechtshilfe zulässig und die angeordneten Massnahmen verhältnismässig sind oder waren. Zwei Instanzen bedeuten Verzögerungen und Kostensteigerungen.

Eine rasche Rechtshilfe liegt im Interesse nicht nur des Wirtschaftsstandortes, sondern auch des schweizerischen Rechtsstaates. In Europa besteht die Tendenz Richtung Vereinfachung und Beschleunigung dieser Rechtshilfeverfahren. Mit einem europäischen Haftbefehl wird z. B. das formelle Auslieferungsverfahren in den europäischen Ländern abgeschafft. Herr Vischer hat richtigerweise auch darauf hingewiesen, dass wir gegenüber Angelegenheiten der Ausschaffungshaft eine Inkongruenz schaffen, wenn wir für die Auslieferungen im Rahmen von Rechtshilfeverfahren zwei Instanzen vorsehen.

Ich erachte es auch als ein Misstrauensvotum gegenüber dem Bundesstrafgericht. Immerhin sind dort hoch qualifizierte Richterinnen und Richter angestellt, die über diese Fragen, die zu entscheiden sind, sicher seriös befinden können.

Jetzt liegen zwei Einzelanträge vor. Herr Bundesrat Blocher hat darauf hingewiesen, dass er froh wäre, wenn wir in diesem Rat eine Differenz schaffen würden, damit wir in den entsprechenden Kommissionen nochmals über das Problem diskutieren könnten. Unter diesem Blickwinkel wäre es möglich, einen der Anträge anzunehmen. Es war im Rahmen der Beratungen in der Kommission für Rechtsfragen zum Teil ein gewisses Unbehagen vorhanden, weil wir relativ schnell über diese Frage entscheiden mussten. Trotzdem möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass wir nicht nicht über die Frage dieser zwei Instanzen diskutiert haben, sondern wir haben das sehr wohl getan.

Ich bitte Sie als Kommissionssprecherin natürlich, der Kommission zu folgen.