Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-10-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-10-06
Wortprotokoll
Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht mit Anträgen ein grosses Durcheinander veranstalten. Es ist kein systematischer oder rechtstheoretischer oder justiziabler Grund, der hinter dem Antrag Jutzet steht. Wir müssen bei der Realität bleiben: Der Antrag ist einfach ein Freiburger Antrag, der dafür sorgen soll, dass es kein Verwaltungsgericht in St. Gallen gibt. Damit sollten wir jetzt nicht anfangen. Wir sollten nicht über irgendeine Schlaumeierei sagen, man könne jetzt einen Teil nicht dem Verwaltungsgericht geben, damit dieser Teil an einem anderen Ort bleibt. Das gibt ein Riesendurcheinander, das muss ich Ihnen sagen!
Es ist nicht einzusehen, warum diese Rekurskommission nicht in das Verwaltungsgericht gehören soll. Wenn sie ins Verwaltungsgericht gehört, Herr Jutzet, dann hat es doch keinen Sinn, dass wir noch ein Verwaltungsgericht im Raum Bern machen. Dann hätten wir eines im Raum Bern und eines in St. Gallen - an zwei Orten, also das macht dann wirklich keinen Sinn!
Sie müssen sehen: Wenn Sie die Richterzahl im Gesetz streichen, wäre das noch keine Katastrophe - das könnte man ja noch machen -, aber wir müssen sie hineinschreiben, damit nicht einer auf die Idee kommt, man könne nachher die Hälfte der Richter im Kanton Freiburg ansiedeln, nicht wahr, also noch ein neues Gericht machen.
Ich bitte Sie, den Antrag Jutzet - er ist ein guter lokaler Antrag - im eidgenössischen Sinne zu verwerfen.