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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2004-10-06

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Bei meinem Antrag geht es um die Frage, ob die Anzahl der Richterstellen im Gesetz oder in der Verordnung verankert werden soll.

Artikel 1 Absatz 3 sieht vor, dass 50 bis 70 Richterstellen zu besetzen sind. Absatz 4 sieht dann vor, dass die Bundesversammlung in einer Verordnung diese Anzahl bestimmen wird. Weshalb sollte die Anzahl Richter nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung bestimmt werden? Meines Erachtens ist die Verordnung viel flexibler. Wir können sie bei Bedarf viel schneller ändern. Ich erinnere Sie an die Schwierigkeiten in Bellinzona. Ich meine, wir sollten hier bescheiden anfangen und dann bei Bedarf aufstocken. Das ist ja auch der Sinn von Absatz 4. Es gibt keine Notwendigkeit, die Anzahl Richterstellen im Gesetz zu verankern.

Wie viele Richter werden es in St. Gallen sein? Diese Frage hängt natürlich mit der Frage der Geschäftslast zusammen. Mein Antrag zu Artikel 1 ist im Zusammenhang mit meinem Antrag zu Artikel 29 zu sehen, wo ich beantrage, dass die Schweizerische Asylrekurskommission nicht aufgehoben wird, sondern in Bern bleibt. Schauen wir die heutigen Zahlen an respektive jene von 2003: Damals gab es 12 760 Asylfälle, dem gegenüber standen 5344 Fälle aller übrigen Rekurskommissionen. Asylfälle haben also einen Anteil von 70 Prozent und müssen mit 32 bis 35 Richterstellen und 100 Gerichtsschreibern bewältigt werden. Wenn Sie meinem Antrag zu Artikel 29 folgen und die Schweizerische Asylrekurskommission in Bern belassen, dann wird es ganz sicher nicht 50 bis 70 Richterstellen in St. Gallen brauchen; es wird auch kein fünfstöckiges, sondern höchstens ein zweistöckiges Gebäude brauchen. Selbst wenn Sie meinen Antrag ablehnen und die Schweizerische Asylrekurskommission in St. Gallen integrieren wollen, wäre es klug, wenn wir flexibel, vorsichtig und bescheiden bleiben und die Anzahl Richterstellen nicht im Gesetz verankern und so in Stein meisseln, sondern sie in der Verordnung belassen, wie das Absatz 4 vorsieht.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

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