Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-10-06

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-10-06

Wortprotokoll

Wenn Absatz 2 so verstanden wird, dass die dort aufgezählten Fälle immer eine Konkretisierung des schon immer vorhandenen Nachteils sind, der nicht wiedergutzumachen ist, braucht es wahrscheinlich den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer nicht. Die bisherige Praxis verschiedener Gerichte war aber nicht so, und [PAGE 1651] deshalb braucht es hier eine Klärung. Ich weiss nicht, ob diese im Rahmen dieser Gesetzesberatung überhaupt vorgenommen werden kann.

In diesem Sinne muss ich Sie - allein schon, um nichts zu versäumen - ersuchen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Denn es ist natürlich stossend, dass es im jeweiligen Verfahren den Gerichten anheim gestellt ist, wann solche Anfechtungen möglich sind und wann nicht. Das führt zum Beispiel nicht zuletzt in Fragen des Entscheides der unentgeltlichen Rechtspflege zu ganz unhaltbaren Situationen, wo die Parteien gar nicht mehr wissen, was sie jetzt tun sollen. Am Schluss sind sie mit einem Entscheid konfrontiert und haben weiterprozessiert, was sie vielleicht nicht mehr gemacht hätten, weil sie finanziell dazu gar nicht mehr in der Lage gewesen wären.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen - es sei denn, es folge überraschend eine Klärung, die ihn unnötig macht. (Heiterkeit)