Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-13
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat begründete seinen Beschluss vom 25. August 1999 zur Einführung eines auf ein Jahr befristeten Arbeitsverbotes für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, die nach dem 1. September des letzten Jahres in die Schweiz eingereist sind, mit der damals herrschenden Ausnahmesituation im Asylbereich. Die Situation hat sich seither beruhigt. Der Bestand von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen sinkt gegenwärtig.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine allfällige Weiterführung des so ausgestalteten und auf ein Jahr befristeten Arbeitsverbotes sind zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr gegeben. Das befristete Arbeitsverbot läuft am 31. August dieses Jahres aus. Ab 1. September gilt für alle Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen wieder die vorgängige Regelung; danach besteht während der ersten drei bzw. sechs Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuches ein Arbeitsverbot.
Die Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen", die aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen besteht, hat in ihrem Schlussbericht vom 9. März dieses Jahres Vorschläge unterbreitet, wie der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene künftig geregelt werden soll. Der Schlussbericht wurde den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Bis heute haben sich noch nicht alle Kantone vernehmen lassen. Über die Auswertung der Stellungnahmen wird bis Mitte Juli ein entsprechender Bericht mit Anträgen bezüglich Umsetzungsarbeiten erstellt. Die ersten Schritte für eine sich allfällig daraus ergebende Teilrevision des Asylgesetzes würden im Herbst dieses Jahres eingeleitet.
Erste Beobachtungen zur Wirkung des Arbeitsverbotes zeigen, dass es neun Monate nach dem Bundesratsbeschluss noch nicht möglich ist, eine definitive Bilanz der Wirkung dieser Massnahme zu ziehen. Der Beobachtungszeitraum war zu kurz, und die Migrationsbewegungen waren zu komplex, als dass man eine schlüssige Analyse durchführen könnte. Dies um so mehr, als sich das Arbeitsverbot in einem politischen Spannungsfeld präsentiert, in dem verschiedene Auffassungen möglich sind.
Auch bezüglich dieses Themas besteht morgen die Gelegenheit zu einer breiteren Diskussion.