Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-10-06
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-06
Wortprotokoll
Wir sprechen zum Zweckartikel des Fernmeldegesetzes. Die bisherigen Ziele sind klar definiert. Es geht um die Sicherstellung der Grundversorgung; weiter sind aufgelistet die Gewährleistung eines störungsfreien, die Persönlichkeitsrechte achtenden Fernmeldeverkehrs sowie letztlich die Ermöglichung eines wirksamen Wettbewerbs. Diese Gewährleistung ist formuliert. Der Antragsteller will nun aber die Gewährleistungspflicht weiter ausdehnen, und zwar auf die für den Service public notwendigen Infrastruktureinrichtungen.
Bundesrat Leuenberger hat bereits darauf hingewiesen: Trotz der Erläuterungen des Antragstellers bleibt unklar, welches genau die Konsequenzen sind. Ist die Swisscom hier zu enteignen? Ist eine Netzgesellschaft aufzubauen? Sind Subventionen für die Infrastruktur notwendig? Ich denke, diese Fragezeichen sind zu umfangreich, zu gross, als dass wir mit diesem Einzelantrag den Zweckartikel auf diese Weise ergänzen sollten.
Bezüglich der Gewährleistungspflicht möchte ich darauf hinweisen, dass diese nicht notwendig ist. Denn gemäss Buchstabe a in Absatz 2 haben wir bereits die Gewährleistung einer zuverlässigen und erschwinglichen Grundversorgung. Der Gesetzgeber hat diese im Weiteren in den Artikeln 14ff. entsprechend definiert.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir darauf hinweisen, dass mit diesem Gesetz nicht Infrastruktur gebaut, sondern primär eine Grundversorgung ermöglicht werden soll, die dem Konsumenten bei guter Qualität und attraktiven Leistungen eine optimale Bedienung mit Fernmeldedienstleistungen ermöglicht.
In diesem Sinne - wir haben es in der Kommission nicht besprochen, es ist ein Einzelantrag - bin ich sehr skeptisch gegen diesen Antrag und denke, er ist zu wenig ausdiskutiert, als dass man ihm zustimmen könnte.