Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-10-07
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Wir befinden uns wieder im Bereiche der Massenwerbung. Hier sind wir nicht mehr beim Fernmeldegesetz, sondern bei der Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Es geht hier darum, zu definieren, was unlauter ist. Es ist klar: Die ganze Frage der Massenwerbung war bisher im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kein Thema. Neu soll nun eine Bestimmung eingeführt werden, in welcher unter bestimmten Voraussetzungen auch Massensendungen als unlauter bezeichnet werden. Das ist äusserst wichtig, denn nur wenn sie als unlauter gelten, können auch die entsprechenden Massnahmen gegen diese Methoden ergriffen werden, die ja immer mehr um sich greifen.
Wir haben uns in der Kommission mit verschiedenen Experten darüber unterhalten, wie gross hier eigentlich der nationale Spielraum ist. Was können wir mit unserer Gesetzgebung überhaupt tun? Es wurde vorhin vom Kommissionssprecher darauf hingewiesen, dass das Internet ein weltweites Netz ist - so ist es ja auch definiert -, was es schwierig macht, durch nationale Gesetzgebungen diesen negativen Auswirkungen entgegenzutreten. Wir haben deshalb auch Internet-Spezialisten angehört, und es hat sich da ganz klar gezeigt, dass wir als nationaler Gesetzgeber alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um diese Bestimmungen so gut wie möglich zu schärfen und so vorzubereiten, dass sie auch eingesetzt werden können.
Der Antrag der Minderheit enthält keine grundlegende Änderung dessen, was der Bundesrat vorschlägt. Es ist der Versuch, die bundesrätliche Vorgabe noch ein bisschen zu schärfen. Ich muss Ihnen ja aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrung weiss Gott nicht klar machen, wie wichtig es ist, dass wir diese Schutzbestimmungen verschärfen. Wir sind ja alle - ich habe es bereits bei der Begründung eines anderen Minderheitsantrages gesagt - Opfer einer unseligen Entwicklung, die die gesamte Technologie in der Anwendung immer mehr blockiert und hemmt.
Ich möchte mit der "Schärfungsbestimmung" der Minderheit Folgendes erreichen: Der Bundesrat schlägt Ihnen ja vor, verschiedene Kriterien für die Unlauterkeitsdefinition vorzusehen. Einmal muss der Absender korrekt sein. Zweitens muss auf eine problemlose Ablehnungsmöglichkeit hingewiesen werden, wenn man Massensendungen verschickt. Und das Wichtigste: Der Absender muss eine nachweisbare "Zustimmung" des entsprechenden Empfängers haben - im Zusammenhang mit Käufen anderer Produkte, durch Ausfüllen eines Talons oder durch explizite Zustimmung -, dass dieser die Massenwerbung auch wünscht.
Mein Minderheitsantrag möchte diesen Ansatz des Bundesrates in zwei Punkten schärfen: Ich möchte erstens all diese Voraussetzungen eindeutig und klar nicht kumulativ, sondern einzeln anwendbar verstanden haben. Das heisst, wenn ein einzelner dieser Tatbestände erfüllt ist, bedeutet dies, dass hier unlauterer Wettbewerb vorliegt. Der Bundesrat will das nicht einzeln, sondern für ihn ist das kumulativ.
Ich möchte zweitens, dass man explizit festhält, dass der Anbieter nachweislich die Zustimmung geltend machen muss, wenn jemand dieser Massenwerbung zustimmt. Das heisst, wir verschärfen damit die Voraussetzungen, unter denen Massenwerbung gegenüber den Konsumenten überhaupt verbreitet werden kann.
Fazit: Mein Minderheitsantrag möchte auf der Linie des Bundesrates die Instrumente zusätzlich schärfen, damit wir dieser Massenwerbung Einhalt gebieten können. Das machen wir hier, indem wir die Voraussetzungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechend anpassen.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.