Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-06-13
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-13
Wortprotokoll
Bei diesem sehr umfangreichen, langwierigen und komplizierten Geschäft, das jetzt beinahe zu Ende beraten ist, gibt es nur noch wenige Differenzen zu bereinigen. Dabei wurden - das ist die Folge der langen Behandlungsdauer - auch die neuen Bestimmungen der gerade eben behandelten Vorlage "Personendaten in den Sozialversicherungen" (99.093) in die Vorlage des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechtes eingebaut, soweit dies bis heute möglich war.
Bei den ersten Artikeln gibt es gemäss Antrag der Kommission keine Differenzen mehr; das beginnt beim Ingress, der der neuen Bundesverfassung angepasst werden musste, und betrifft auch die Einleitungsbestimmungen, in denen rein systematische Fragen noch zu neuen Formulierungen seitens des Ständerates führten.
Überall empfiehlt Ihnen die Kommission, sich der Fassung des Ständerates anzuschliessen.
Eine neue Formulierung empfehlen wir Ihnen erst bei Artikel 40, wo es um die Einfügung von Bestimmungen über die Personendaten in der Sozialversicherung geht. Das ist eine Anpassung an die eben beschlossene Vorlage. Das gilt auch für die Artikel 41 und 54 des ATSG. Überall dort geht es um formelle Anpassungen an die eben beschlossene Regelung in der Vorlage über Personendaten in den Sozialversicherungen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, diese Anpassungen vorzunehmen.