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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2004-10-07

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Es geht in Artikel 12c um das Verfahren bei Streitigkeiten zwischen Kundinnen oder Kunden und den Anbieterinnen von Fernmeldediensten. In der bundesrätlichen Fassung, die von der Mehrheit übernommen wird, wird vorgeschlagen, dass das Bakom eine Schlichtungsstelle einrichtet. In Absatz 2 wird festgelegt, dass eine Bearbeitungsgebühr, eine Behandlungsgebühr, erhoben werden soll.

Unser Minderheitsantrag möchte diese beiden Punkte ändern. Wir sind der Meinung, dass es nicht dem Bakom übertragen werden sollte, diese Schlichtungsstelle zu ernennen, sondern dem Bund selbst. Wir tun dies aus dem einfachen Grund, dass das Bakom im Rahmen der ganzen Telekommunikation ja noch andere Rollen spielt, z. B. ist es Konzessionsbehörde. Es hat also nicht unbedingt die Unabhängigkeit, die von einer Schlichtungsstelle erwartet werden sollte. Wir sind der Meinung, dass dieses Erfordernis der Unabhängigkeit dann besser gewährleistet ist, wenn der Bund eine externe, unabhängige Stelle als Schlichtungsorgan einsetzt, als wenn ein involviertes Amt diese Funktion ausübt.

Zur Behandlungsgebühr: Wir sind der Auffassung, dass in einem Schlichtungsverfahren keine Gebühr erhoben werden sollte. In vielen anderen Bereichen gibt es auch Schlichtungsverfahren, die gebührenfrei sind. Wir sehen nicht ein, warum gerade hier, wo Beschwerden in einer relativ grossen Zahl eingereicht werden, ein finanzielles Hindernis aufgebaut werden soll. Schlichtung ist ja die einfachste Methode, um Streitigkeiten zu bereinigen, es ist auch die billigste [PAGE 1703] Methode, weil keine Gerichte involviert sind. Wir sollten den Zugang zur Schlichtung nicht erschweren, indem wir Geld dafür verlangen. Es ist auch keine geeignete Methode, um so genannte Querulanten, also Leute, die fast jede Woche einmal eine Beschwerde einreichen, von ihrem Verhalten abzubringen. Dafür sind die vorgesehenen Gebühren dann wieder zu tief. Wir meinen, dass wir an die grosse Zahl jener Leute denken sollten, die aus gutem Grund eine Beschwerde einreichen, nicht aus querulatorischem Verhalten heraus, und dass sie deswegen nicht mit einer Gebühr davon abgehalten werden sollten.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.