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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-07

Wortprotokoll

Es geht um die beiden folgenden Fragen: Erstens: Wer schlichtet? Zweitens: Darf diese Schlichtung etwas kosten?

Zur ersten Frage: Das Bakom hat heute schon etwa 200 Kundenbeschwerden monatlich, das verschafft ihm doch ein Fachwissen - ein Fachwissen, das genährt wird, indem das Bakom z. B. auch Konzessionen erteilt und dann im Detail überprüft, was für eine Konzession es braucht. Es wäre schade, diese Synergien nicht zu nutzen. In Deutschland und in Österreich ist das auch so; es sind eigentlich nie Klagen gekommen, dass hier eine Empfehlung nicht mehr unabhängig abgegeben würde. Es ist im Übrigen nicht so, dass zwingend das Bakom vorgesehen ist. Es ist durchaus möglich, dass die Branche selbst eine Schlichtungsbehörde auf die Beine stellt. Wenn sie das tun würde, wäre das natürlich ideal, dann wäre das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten ungebrochen.

Zur zweiten Frage: Die Kosten sollen nicht prohibitiv sein, sie sollen ganz gering sein. Aber es ist eine Dienstleistung, die hier erbracht wird, und diese Dienstleistung darf auch etwas Geringes kosten. Der eine oder andere Querulant könnte so doch noch eher abgehalten werden.