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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-10-07

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-10-07

Wortprotokoll

Es gibt im Wesentlichen zwei Argumente gegen die Annahme der Motion; das eine ist ein energiepolitisches, das andere ein umweltpolitisches Argument.

Zunächst zum energiepolitischen Argument: Gemäss Herrn Speck soll die Wasserkraftminderung aufgrund der Restwasservorschriften bis 5000 Gigawattstunden pro Jahr betragen. Jetzt müssen Sie sehen: Zwischen dem Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes Ende 1992 und Ende 2002 wurden 56 Konzessionen an Wasserkraftwerke erteilt. Die Auswirkungen der Restwassermengen auf die Produktion dieser Kraftwerke wurden auf 60 bis 70 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt; aber im gleichen Zeitraum erhöhte sich die gesamtschweizerische Produktion aus Wasserkraft dank Ausbauten und Optimierungen um 2000 Gigawattstunden. Nach den seit Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes gemachten Erfahrungen dürfte die Wasserkraft-Minderproduktion aufgrund der Restwasservorschriften bei etwa 2000 Gigawattstunden liegen, und zwar erst ab dem Jahre 2070, wenn also alle Kraftwerke ihre Konzessionen erneuert haben. Die Wasserkraftproduktion dürfte jedoch in Zukunft stabil bleiben, weil mit Ausbau- und Optimierungsmassnahmen die restwasserbedingte Minderproduktion kompensiert werden kann.

Im Übrigen wäre es doch eine Illusion, zu meinen, eine Abschwächung der Restwasservorschriften löse die Defizite beim Klimaschutz. Selbst wenn die Restwassermengen ohne Rücksicht auf den Gewässerschutz z. B. halbiert würden, ergäbe dies 2070 etwa 1000 Gigawattstunden Mehrproduktion pro Jahr, d. h. im Mittel eine jährliche Zunahme der Jahresproduktion von 15 Gigawattstunden. Im Vergleich dazu erhöhte sich der Stromverbrauch in den letzten Jahrzehnten im Mittel um 800 Gigawattstunden jedes Jahr.

Zum Argument der Biodiversität: Die Mindestrestwassermengen wurden so tief als möglich angesetzt, sodass bei einer weiteren Verringerung dieser Mindestmengen die meisten der betroffenen Fliessgewässer ihre biologischen Funktionen nicht mehr erfüllen könnten; das beweist eine kürzlich von Experten durchgeführte Evaluation. Insbesondere sind die Gewässer ein zentrales Element für die Erhaltung der Arten- und Lebensraumvielfalt, nicht nur für die im Wasser lebenden Arten, sondern auch als Rückgrat der Vernetzung der Lebensräume eines grossen Teils der Arten. Die Erhaltung der Biodiversität ist, wie der Klimaschutz auch, eine globale und eine verfassungsmässige Vorgabe, die wir nicht verlassen wollen.