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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-06-13

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Es geht nur um eine Kleinigkeit, die aber zuhanden des Protokolls festgehalten werden muss: Bei Artikel 91 folgen wir im Prinzip [PAGE 652] dem Ständerat, der die Probleme in Bezug auf die Komplexität der Übergangsbestimmungen etwas fundierter gesehen hat als wir. Er hat gesehen, dass die Rechtsanpassungen - diese Besonderheit ergibt sich aufgrund des neuen Rechtes - durch das Parlament mittels Verordnung vorgenommen werden können.

Die Formulierung, die wir Ihnen vorschlagen, trägt der Problematik in etwas erweitertem Sinne Rechnung: Wegen der langen Behandlungsdauer dieser Vorlage und weil gleichzeitig bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes weitere Gesetzesanpassungen erfolgen werden - beispielsweise durch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen der bilateralen Verträge, durch die Annahme der freiwilligen AHV, die wir heute behandelt haben, und durch die Annahme möglicherweise weiterer Erlasse -, kann sich bis zum definitiven Inkrafttreten ein weiterer Koordinationsbedarf ergeben, der aber im Ergebnis nur rein formeller Natur ist. Diese Problematik berücksichtigt die Formulierung der Kommission. Im Prinzip gibt es aber keine Abweichungen im Sinne einer Mehrheit bzw. Minderheit. Die Kommission war sich in diesem Punkt einig.

Das Bundesamt für Justiz hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherung hier die nötigen Abklärungen getroffen, damit die Formulierung, die wir jetzt gewählt haben, juristisch "wasserdicht" ist.