Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-10-07
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Was will ich mit meinem Vorstoss? Ich will zwei Dinge: erstens eine Änderung des Jagdgesetzes, damit Tierarten, die in der Schweiz, in Europa oder gar weltweit gefährdet sind, bei uns nicht mehr gejagt, sondern umgehend geschützt werden; zweitens will ich, dass mit den Schonzeiten bei den jagdbaren Tierarten ausreichend auf deren Fortpflanzung Rücksicht genommen wird.
Zur Begründung: In der Schweiz werden pro Jahr rund 50 000 Vögel und um die 125 000 Säugetiere gejagt. Nach geltendem Gesetz sind von der einheimischen Fauna 24 Vogel- und 12 Säugetierarten jagdbar. Leider sind unter diesen bei uns jagdbaren Arten auch mehrere, die in der Schweiz oder in Europa als gefährdet gelten und auf der Roten Liste stehen; beispielsweise das Birkhuhn, dessen Bestand europaweit als verletzlich gilt, von dem aber die männlichen Tiere in der Schweiz immer noch jagdbar sind. Eine Jagd auf Tierarten, welche gemäss den international gültigen Kriterien als gefährdet eingestuft werden, widerspricht aber den Ansprüchen eines modernen Biodiversitätsschutzes. Gänzlich unverständlich erscheint die Jagd aber, wenn gleichzeitig dringende Artenförderungsprogramme laufen.
Deshalb soll eine Bestimmung zum Schutz der gefährdeten Arten ins Jagdgesetz aufgenommen werden. Dies kann beispielsweise - muss aber nicht - mit einer Änderung von Artikel 5 des Jagdgesetzes erfolgen, wonach der Bundesrat in einem neuen Absatz 7 angewiesen werden könnte, schweiz-, europa- oder weltweit gefährdete Arten umgehend und so lange vollständig zu schützen, bis sich die betreffenden Populationen wieder ganz erholt haben und diese Arten nicht mehr als gefährdet einzustufen sind.
Konkret würde das heissen, dass der Feldhase, der nämlich auf der Roten Liste Schweiz steht, die Spiess-, Schnatter- und Knäkenten, die auf der Roten Liste in Europa stehen, sowie das Birkhuhn - heute ist ja das Männchen, der Birkhahn, noch jagdbar - und die Waldschnepfe heute von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden müssten. Wie eben ausgeführt, muss aber der Schutz nicht für ewig bestehen bleiben. Ich bin - das möchte ich deutlich an die Adresse der Jäger sagen - durchaus bereit, zuzugestehen, dass der Bundesrat mit der Gesetzesänderung auch ermächtigt werden sollte, jene Arten für die Jagd wieder freizugeben, deren Bestände sich inzwischen erholt haben und die nicht mehr als gefährdet gelten.
Der zweite Teil meines Vorstosses betrifft die Schonzeiten.
Zur Schonzeit der jagdbaren Arten: Der grösste Teil der jagdbaren Tierarten hat eine Schonzeit. Diese soll garantieren, dass sich eine Art ungestört fortpflanzen kann. Das ist sowohl ein ethisches Anliegen, entspricht aber auch dem Gebot der Nachhaltigkeit. Denn wenn eine jagdliche Nutzung von Tieren nachhaltig sein soll, darf sie nur so viele Tiere nutzen, wie die Population ersetzen kann. Das heisst [PAGE 1714] aber, dass vor der Eröffnung der Jagd die Fortpflanzung abgeschlossen sein muss und dass die Jagd beendet sein soll, bevor die neue Fortpflanzungszeit beginnt. Das ist für einige unserer Tiere heute noch nicht der Fall. Hier braucht es Anpassungen. Für Details verweise ich auf meine schriftliche Begründung des Vorstosses.
Ich fasse zusammen:
1. Es macht wirklich keinen Sinn, auf der einen Seite Artenförderungsprogramme für gefährdete Arten wie beispielsweise Birkhuhn oder Waldschnepfe durchzuführen und dafür Geld auszugeben und anderseits dieselben Arten zu bejagen.
2. Einzelne Kantone machen leider viel zu wenig Gebrauch von ihren Möglichkeiten, die Jagd bei gefährdeten Arten einzuschränken. Deshalb muss eine entsprechende Regelung im Jagdgesetz für die ganze Schweiz installiert werden.
3. Eine Bejagung von Tieren während ihrer jeweiligen Fortpflanzungszeit ist unethisch, kann die Bestände und die Nachhaltigkeit gefährden und ist durch verbesserte oder neue Schonzeiten zu unterbinden.
Mein Vorstoss, das möchte ich abschliessend ausdrücklich festhalten, zielt nicht auf eine Abschaffung der Jagd, sondern will eine nachhaltigere und auch ethischere Jagd - eine solche, die sicher von einer breiten Bevölkerung akzeptiert wird und damit auch im Interesse der Jägerschaft liegen dürfte.
Der Bundesrat ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Ich habe der Umwandlung der Motion in ein Postulat zugestimmt, und ich bitte Sie auch, das Postulat zu überweisen.