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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2004-10-07

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass börsenkotierte Gesellschaften verpflichtet werden, mindestens 40 Prozent ihrer Geschäftsleitungsposten und Verwaltungsratsmandate mit Personen weiblichen Geschlechts zu besetzen und jährlich in einem Anhang zur Bilanz die Massnahmen zur Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann zu dokumentieren.

Die Kommission verkennt nicht, dass die Frauen in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten grosser schweizerischer Unternehmungen derzeit nicht proportional zur Bevölkerung vertreten sind. Es muss auch eingeräumt werden, dass Frauen derartigen Unternehmen neue Erfahrungshorizonte eröffnen könnten. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Ansicht, dass eine Quotenregelung nicht das geeignete Mittel sein kann, die ungleiche Geschlechterverteilung in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten grosser Unternehmungen zu korrigieren. Sie ist vielmehr der Auffassung, dass Qualitäten wie Berufserfahrung und gute Branchenkenntnisse bei der Wahl einer Persönlichkeit in ein derartiges Gremium Vorrang haben müssen. Die Verpflichtung einer Unternehmung, den Verwaltungsrat oder auch die Geschäftsleitung mit einem vorgeschriebenen Anteil Frauen zu besetzen, könnte sich nach Meinung der Kommissionsmehrheit auf den Führungserfolg nachteilig auswirken.

Es wird auch die Frage gestellt, ob es Frauen in ausreichender Zahl gebe, die ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium absolviert und auf ihrem Gebiet ausreichend Erfahrung gesammelt haben. Es darf nicht sein, dass zwecks Einhaltung der in der Initiative geforderten Quotenvorgabe eine Person engagiert wird, die nicht genügend qualifiziert ist.

Es wurde in dieser Zeit im Hinblick auf die Behandlung dieser parlamentarischen Initiative in der "Handels-Zeitung" ein Interview mit einer renommierten Personalvermittlerin veröffentlicht. Diese hat sich gegen die Initiative ausgesprochen; sie hat gesagt, dass sie keine qualifizierten Leute mehr bringen könnte, wenn sie zu Quoten gezwungen würde, und dass sie grösste Mühe hätte, diesen Anforderungen zu entsprechen. Die Mehrheit der Kommission lehnt es ab, mit neuen gesetzlichen Bestimmungen in die Privatautonomie grosser Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz einzugreifen.

Ungelöste Fragen treten für die Kommission auch auf, wenn sie sich die Frage der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Quotenvorschrift stellt. Was passiert, wenn die Quote nicht eingehalten wird? Muss die Gesellschaft aufgelöst werden? Wir hatten diese Regelung beim Erfordernis der schweizerischen Staatsangehörigkeit von Verwaltungsräten. Was passiert dann, wenn man nicht genügend wählbare Frauen findet, die diese Qualität aufweisen, die versprechen, dass sie die Funktion ausfüllen könnten?

Die Minderheit der Kommission hingegen glaubt nicht, dass im Laufe der Zeit automatisch mehr Frauen in die genannten Gremien gewählt würden. Sie sieht die Lösung ausschliesslich in einer gesetzlichen Mindestquote - Sie haben vorhin Madame Menétrey-Savary gehört -, wie sie in der Initiative gefordert wird. Eine Quote würde nach Ansicht der Minderheit die Nachfrage nach qualifizierten einsatzbereiten Frauen steigern. Die Minderheit ist auch der Ansicht, dass börsenkotierte Unternehmen durchaus in der Lage seien, die vorgeschlagenen Quoten einzuhalten.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Teuscher keine Folge zu geben.