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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2004-10-07

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2004-10-07

Wortprotokoll

Wir sind ja zwar nur im kleinen Kreis unter uns, aber ich freue mich gleichwohl, Ihnen meine parlamentarische Initiative vorzustellen. Immerhin hat es den Vorteil, dass es in diesem Saal nicht so lärmig ist.

Das Verwaltungsratsmandat in einem grossen Unternehmen war früher die Krönung einer erfolgreichen Karriere. Nach dem Versagen des Swissair-Verwaltungsrates wurde jedoch vielen klar, dass es nicht genügen kann, wenn ein Verwaltungsrat die Geschäfte einfach absegnet. Wer seine Aufgabe und seine Verantwortung in einem solchen Gremium ernst nimmt, hat hart zu arbeiten. Grosse Firmen in der Schweiz wie Novartis, Credit Suisse und Nestlé haben dies längst begriffen. Sie haben entsprechende Verwaltungsräte eingesetzt und Corporate-Governance-Kontrollbestimmungen eingeführt. Das zeigt klar: Die alten Muster, die jahrelang in diesem Bereich galten, wurden aufgebrochen. Neue Zusammensetzungen, Arbeits- und Funktionsweisen sind gefragt.

Genau hier setzt meine parlamentarische Initiative an. Ich verlange eine Änderung des Obligationenrechts betreffend die Aktiengesellschaft. Börsenkotierte Aktiengesellschaften sollen verpflichtet werden, mindestens 40 Prozent ihrer Geschäftsleitungsposten und ihrer Verwaltungsratssitze mit Frauen zu besetzen. In einem Anhang zur Bilanz sollen die Gesellschaften jährlich die Massnahmen dokumentieren, welche sie zur Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann ergriffen haben.

Frauen sind in der Schweiz in den Verwaltungsräten und in den Geschäftsleitungen von Unternehmen krass untervertreten. Das ist bedauerlich, denn Leitungsgremien sind umso stärker und kompetenter, je vielfältiger der Background der verschiedenen Mitglieder ist. Fortschrittliche Betriebe und Unternehmungen können letzten Endes auf das Know-how, die Erfahrung und das Wissen von Frauen in ihren Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten gar nicht verzichten.

Ich habe meinen Vorstoss bewusst auf die börsenkotierten Gesellschaften beschränkt. Wäre ich weiter gegangen, hätten Sie mir vorgeworfen, ich würde damit KMU und Familienbetriebe in der Schweiz zerstören.

Welche Fakten haben mich nun bewogen, diese parlamentarische Initiative einzureichen? Die Vereinigung der Aktionäre und Aktionärinnen für nachhaltiges Wirtschaften und die Fachstelle UND starteten 2002 bei 30 Schweizer Unternehmen, die börsenkotiert sind und die höchste Anzahl Beschäftigte umfassen, eine Umfrage, wie es mit dem Anteil der Frauen in den Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen aussieht. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Der Frauenanteil beträgt maximal 8 Prozent, mehrheitlich liegt er jedoch bei null. Von den 30 Schweizer Unternehmungen haben nur 5 geantwortet; 25 haben zu diesem Thema nichts zu sagen. Der Einwand, es fehle an qualifizierten Frauen, sticht nicht. In den letzten Jahren holten Frauen bei den höheren Ausbildungen massiv auf. In gewissen Studienfächern bilden sie bereits die Mehrheit. Auch im mittleren Kader von Unternehmungen sind Frauen gut vertreten. Nur bei den Leitungsgremien und Verwaltungsräten ist das Manko an Frauen immer noch beträchtlich.

Wenn Sie meiner parlamentarischen Initiative Folge geben, würde dies aus der Schweiz keinen Sonderfall machen. Ähnliche Gesetze wurden in Norwegen und in Schweden von den Regierungen vorgeschlagen und sind in Vorbereitung. In Norwegen ist diese Umsetzung am weitesten fortgeschritten. Die norwegische Regierung - notabene eine bürgerliche - schlägt vor, in staatlichen Betrieben und Aktiengesellschaften in diesem Bereich den Frauenanteil auf mindestens 40 Prozent zu erhöhen. Kommt eine Firma dieser Forderung nicht nach, wird ihr der Eintrag ins Handelsregister verwehrt. So weit gehe ich mit meiner parlamentarischen Initiative nicht.

Die norwegische Regierung sieht dieses Gesetz vor, obschon die Frauen dort bereits heute in den Leitungsgremien und Verwaltungsräten viel besser vertreten sind als in der Schweiz. Bei den privaten Unternehmungen sind das durchschnittlich rund 8 Prozent, bei den staatlichen Betrieben bereits 45 Prozent. Dies zeigt also, dass mit einer klaren Regelung, wie hoch der Anteil von Frauen in den Leitungsgremien und Verwaltungsräten sein muss, tatsächlich eine bessere Vertretung der Frauen in diesen Gremien erreicht werden kann.

Ich bitte Sie daher, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.