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Brunner Toni · Nationalrat · 2004-10-07

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-10-07

Wortprotokoll

Herr Joder hat diese parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht. Sie hat zum Inhalt, dass das Raumplanungsrecht im Rahmen einer Teilrevision so abzuändern sei, dass in der Landwirtschaftszone die Kleintierzucht und -haltung ermöglicht wird.

Dem Anliegen liegt ein handfestes Problem im Zusammenhang mit der heutigen Rechtslage zugrunde. In keiner der bestehenden Zonen des Raumplanungsrechtes werden die Interessen der Kleintierzüchter und -halter in befriedigendem Ausmass berücksichtigt. So wird Kleintierzüchtern ausserhalb der Landwirtschaftszonen, in denen eigentlich die Kleintierzucht grundsätzlich möglich sein soll, nicht selten mit wenig Akzeptanz bezüglich der unvermeidbaren Lärm- und Geruchsimmissionen begegnet. Die Kleintierhalter werden immer mehr mit Klagen gemäss Artikel 684 ZGB konfrontiert, welcher übermässige Einwirkungen auf das Nachbargrundstück verbietet. Sie kennen es: Das Zwitschern der Vögel, das Krähen des Hahns, das Rammeln der Karnickel stört manche Nachbarn.

Nur: Für Nichtlandwirte, das gibt es eben auch zu bedenken, gibt es in der Landwirtschaftszone erst recht Probleme. Rechtlich gilt die Kleintierhaltung und -zucht als Freizeitlandwirtschaft. Artikel 34 Absatz 5 der Raumplanungsverordnung besagt: "Bauten und Anlagen für die Freizeitlandwirtschaft gelten als nicht zonenkonform." Damit ist die Kleintierhaltung durch Nichtlandwirte in der Landwirtschaftszone verboten. Man muss allerdings differenzieren: Sofern ein Nichtlandwirt in der Landwirtschaftszone ein ehemaliges landwirtschaftliches Wohngebäude bewohnt, kann ihm dort die Haltung von Kleintieren bewilligt werden. Allerdings gab es auch schon Gerichtsfälle, die für die Kleintierhalter negativ ausgegangen sind.

Festzuhalten gilt es also, dass allgemein anerkannt wird, dass die Kleintierzucht im Siedlungsraum Probleme schafft, die gelöst werden müssen. Es wird auch vom zuständigen Bundesamt anerkannt, dass die heutige Gesetzeslage und auch die dazugehörige Verordnung nicht optimal sind.

Die alles in allem unbefriedigende Situation für die Kleintierzüchter und Kleintierhalter veranlasste die Mehrheit der Kommission, in einer ersten Phase dieser parlamentarischen Initiative Joder Folge zu geben, um sich des Problems einmal grundsätzlich anzunehmen. Die Initiative lässt ja offen, wie den Bedürfnissen der Kleintierzüchter und -halter in der Landwirtschaftszone Rechnung getragen werden kann.

Dem Bedenken der Minderheit in der Kommission, es könnte zu einer unerwünschten Bautätigkeit kommen, kann insofern begegnet werden, als im Rahmen der jetzt angelaufenen Arbeiten für eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes auch die Frage der Kleintierzucht und -haltung in der Landwirtschaftszone näher angeschaut und einer Lösung zugeführt werden soll. Aufgrund verschiedener gutgeheissener parlamentarischer Vorstösse im Bereiche der Raumplanung, vor allem was die Bauten ausserhalb der Bauzone betrifft, ist das zuständige Bundesamt generell tätig geworden, mit vertieften Abklärungen in einigen Kantonen, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Zudem hat die UREK-NR unterdessen auch einer parlamentarischen Initiative Dupraz zugestimmt und daraufhin eine Subkommission eingesetzt. Diese Subkommission nimmt sich der Problematik der Umbauten in der Landwirtschaftszone an. Ihr Auftrag ist aber explizit weiter gefasst worden und umfasst, wie erwähnt, die ganze Frage der Bauten ausserhalb der Bauzone, also auch die bessere Nutzung der bestehenden Gebäude - wir haben auch da überwiesene Vorstösse im Parlament - oder die Erschliessung neuer Einnahmequellen für die Landwirtschaft generell. Da ist an den Agrotourismus zu denken oder eben auch an andere zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten.

In diesem Kontext ist bestimmt auch eine Lösung zu suchen, die die Kleintierzucht auch für Nichtlandwirte in der Landwirtschaftszone ermöglicht. Es ist dabei unter anderem an einen vermehrten Einbezug bestehender Gebäude in der Landwirtschaftszone zu denken, eben zum Beispiel für die Zucht und Haltung von Kleintieren. So könnten Gebäude, die nicht mehr ihrem ursprünglichen Verwendungszweck dienen, durchaus von den Landwirten vermehrt auch Kleintierhaltern zur Verfügung gestellt werden. Auch dies kann ein Anreiz für zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten in der Landwirtschaft sein.

Ich bitte Sie also nach Prüfung all dieser Anliegen auch im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative Joder Folge zu geben.