Teuscher Franziska · Nationalrat · 2004-10-07
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Heute gibt es in der Schweiz über 100 000 Kleintierzüchter mit über einer Million Tiere. Ich denke, da kann man nicht behaupten, die Kleintierzucht funktioniere in der Schweiz nicht. Tatsächlich ist es so, dass sich gewisse Probleme ergeben können. Wenn beispielsweise in einem Wohnquartier morgens um fünf der Hahn kräht oder die Kaninchen herumhoppeln, kann das gewisse Leute stören. Ich persönlich bin aber überzeugt, das sind nicht die grossen Probleme, die es in einem Quartier heutzutage gibt. Punkto Lärmbelastung bin ich immer noch der Überzeugung, dass der Verkehr mehr Lärm verursacht als die Kleintierzucht, die allenfalls in gewissen Wohngebieten stattfindet.
Im Namen einer Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Denn schauen wir einmal, worum es hier eigentlich geht: Hier geht es nicht primär um die Kleintierzucht, die nicht stattfinden kann, sondern es geht primär um die Aufweichung der Abgrenzung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet. Sie wissen alle, wir haben diesen Grundsatz in der Bundesverfassung fest verankert. Aus der Sicht der Kommissionsminderheit ist es auch nicht im Sinne der Landwirte, wenn wir für die Kleintierzucht die Landwirtschaftszone öffnen; denn das hätte Auswirkungen auf die Bodenpreise, das würde zusätzlich Konkurrenz verursachen.
Wenn wir jetzt Kleintierzucht auch in den Landwirtschaftszonen ermöglichen würden, würden wir damit einen massiven Beitrag zur Zersiedelung der Landschaft leisten. Stellen Sie sich nur vor, wenn all die 100 000 Kleintierzüchter am Sonntag mit ihren Autos aufs Land zu ihrer Million Tiere hinausfahren würden, welches Verkehrsaufkommen da stattfinden würde.
Zudem ist es ja nicht so, dass Kleintierzucht in der Landwirtschaftszone heute überhaupt nicht möglich wäre. Ein Bauer darf Kleintiere züchten, wenn er das will. Ein Nichtlandwirt darf in der Landwirtschaftszone auch Kleintiere züchten, wenn er das in einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude macht. Das Problem ist dort, dass jene, die kein Gebäude in der Landwirtschaftszone haben und nicht Landwirte sind, das heute nicht so einfach tun können.
Herr Joder möchte, dass solche Leute dann neue Gebäude in die Landwirtschaftszone stellen können, um ihre Hamster, [PAGE 1734] Meerschweinchen und Zwergkaninchen zu züchten. Nur wissen wir es alle: Einem Hobby frönen wir zwar meist recht intensiv, aber meist nur über eine gewisse Zeit, über ein paar Jahre. Und was passiert dann mit all den Gebäuden, die wir für die Kaninchen, die Meerschweinchen und die Hamster aufgestellt haben, wenn wir unser Hobby aufgeben? Ich denke, damit schaffen wir uns neue Probleme, die wir eigentlich nicht wollen.
Das Bundesamt für Raumentwicklung ist sich der Tatsache bewusst, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. Es ist auch bereit, eine Lösung dafür zu finden; dafür braucht es die parlamentarische Initiative Joder nicht.
Wir haben in unserer Verfassung den Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet verankert. Bundesrat Merz hat heute in seinem Vortrag bei der Litra gesagt, die Verfassung sei das wichtigste Papier, das die Schweiz habe. Ich denke, in der Frage der Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet sollten wir nicht die Verfassung den Hamstern, Meerschweinchen und Kaninchen als Futter vorwerfen.