Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2004-10-07
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-10-07
Wortprotokoll
Nationalrat Heiner Studer schlug der Kommission und dem Parlament vor, dass der Bundesrat mit der Erarbeitung einer Verfassungsgrundlage und einer darauf basierenden Gesetzesvorlage für die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer beauftragt wird. Der Initiant - Sie haben es gehört - will mit dieser Initiative eine Alternative zum Entlastungsprogramm anbieten; dies sehr wohl im Wissen, dass wir in der Tat die Sanierung des Bundeshaushaltes vorantreiben müssen.
Der Sprecher der Minderheit hat Ihnen weitere Vorgaben gemacht, was man mit einer solchen Steuer machen könnte. Auch hat der Initiant darauf hingewiesen, dass Bundesrat Villiger die Bundeserbschafts- und Bundesschenkungssteuer als eine so genannte gerechte Steuer betrachtete.
Im Vorfeld dieser parlamentarischen Initiative gab es bereits seit 1996 verschiedene parlamentarische Vorstösse, die alle erfolglos blieben und nie die Hürde dieses Parlamentes überschreiten konnten. Sie blieben erfolglos, obwohl sie alle in die gleiche Richtung gingen.
Nachdem Mitte der Neunzigerjahre verschiedene Kantone respektive die Bevölkerung - ich betone: die Bevölkerung - dieser Kantone in Volksabstimmungen diese Steuer abschafften, kam der Ruf nach einer eidgenössischen Erbschaftssteuer. Nachdem die verschiedenen Motionen vom Rat abgelehnt wurden, schlägt nun der Initiant den Weg der parlamentarischen Initiative ein; dies in der Hoffnung, dass dieser in der ersten Phase Folge geleistet wird. Er will die rechtlichen Grundlagen schaffen und wünscht, dass die konkreten Fragen wie jene der Bemessungsgrundlage, der Abstufung, der Höhe, der Steuersätze sowie der Höhe der Freibeträge dann in einer zweiten Phase thematisiert werden. Die Minderheit schlägt zusätzlich vor - das haben wir von Herrn Fehr gehört -, dass man sich auch über eine Zweckbindung Gedanken macht.
Die Kommission hat sich anlässlich ihrer Sitzungen eingehend mit dieser Initiative auseinander gesetzt. Die Meinungen - wie könnte es in diesem Bereich anders sein? - gingen ganz klar auseinander.
Die Kommissionsmehrheit stellt sich auf den Standpunkt, dass die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer einem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit gleichkommt. Sie erinnert auch daran, dass verschiedene Kantone diese Steuer für direkte Nachkommen entweder abgeschafft oder reduziert haben. Die Kommissionsmehrheit machte in den Debatten der Kommission auch darauf aufmerksam, dass eine Erbschaftssteuer auch potenziellen Erben Probleme bereiten kann, und zwar namentlich dann, wenn man im Rahmen einer Erbschaft mit einem Familienunternehmen konfrontiert ist. Die Übernahme eines aufgeteilten Familienunternehmens ist nicht zwingend mit Erhalt von flüssigen Mitteln gleichzusetzen, und daher kann es durchaus sein, dass die für eine Steuer notwendigen finanziellen Mittel nicht vorhanden sind und dass somit auch die Übernahme des Unternehmens verhindert wird. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit, die in der Kommission zugestand, dass die praktische Umsetzung eines solchen Vorhabens Probleme aufwirft, sieht in diesem Bereich dennoch einen Handlungsbedarf. Sie schliesst jedoch eine Harmonisierungsgesetzgebung nicht aus. Sollte aus politischen Gründen keine eidgenössische Lösung möglich sein, wäre es für die Minderheit durchaus denkbar, dass man die Kantone am Steuersubstrat beteiligen würde. Dennoch spricht sich die Kommissionsminderheit für die Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene aus. In ihrer Argumentation stellt sie die Steuergerechtigkeit und die Grundsätze der Chancengleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in den Vordergrund. Auch ist sie davon [PAGE 1728] überzeugt, dass der gegenwärtige Steuerwettbewerb unter den Kantonen für einzelne Kantone Anlass war, die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Auch argumentierte die Minderheit damit, dass die Nachteile - speziell im Bereich der Übernahme von Familienunternehmen - gemildert werden könnten, indem man für Erben von Familienunternehmen Freibeträge festlege.
Die Mehrheit hält den Argumenten der Minderheit entgegen, dass einerseits die föderalistischen Überlegungen zu berücksichtigen sind und dass anderseits gesamtwirtschaftliche Argumente in den Raum gestellt werden müssen. Wir können uns nicht auf der einen Seite für eine Förderung der Standortattraktivität stark machen und auf der anderen Seite eine neue Bundessteuer fordern. Eine solche Steuer würde die Standortattraktivität schmälern; dies gilt es zu vermeiden. Denn wie der OECD-Ländervergleich aufzeigt, haben andere Länder mittlerweile in vielerlei Hinsicht aufgeholt und somit unsere Standortvorteile massiv geschmälert. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Bundesrat in seinem Finanzleitbild zu Recht an einer formellen Steuerharmonisierung festhält, was durchaus mit Steuergerechtigkeit gleichzusetzen ist.
Die Kommission beantragt Ihnen daher mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.