Villiger Kaspar · Bundesrat · 1999-12-16
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-16
Wortprotokoll
Zu Herrn Schlüer: Er hat sich hier erstaunt darüber gezeigt, dass der Bundesrat beim Städteartikel noch gesagt habe, es gebe keine direkten Zahlungen, und jetzt mache man doch so etwas in der Art. Ich weiss nicht, von welchen Studien er gesprochen hat; deshalb habe ich meinen Mitarbeiter konsultiert, aber wir sind auch gemeinsam nicht auf diese Studien gestossen.
Ich habe heute morgen schon einmal gesagt - vielleicht waren Sie einen Moment lang nicht hier -, dass nicht die Rede davon sein kann, dass der Bund anfängt, die Städte direkt zu subventionieren. Ich würde mich ganz klar dagegen stellen. Wir haben das Geld dafür nicht, und wir wollen auch keine direkte Verantwortung für die Städte übernehmen. Wir sind aber bereit, im Namen unserer normalen politischen Tätigkeit gemäss der neuen Verfassung dort, wo wir ohnehin etwas tun, den Problemen der Städte und Agglomerationen Rechnung zu tragen.
Ich will mich jetzt nicht dazu äussern, warum die Städte in einer schwierigen Situation sind. Ich hatte vor einigen Jahren einmal die Gelegenheit wahrgenommen, die Stadt Zürich und die Probleme, die sie hat, von der "Hinterseite" her zu besichtigen. Ich muss sagen, dass ich von den Schattenseiten einer Grossstadt, die auch gute Banken hat, ausserordentlich beeindruckt war; aber eben: sie besteht nicht nur aus Banken. Wir haben, nachdem diese Motion eingereicht worden ist, den soziodemographischen Ausgleich mit hinein genommen. Ich wiederhole jetzt noch einmal kurz, in welche Richtung es geht - es sind keine direkten Zahlungen vom Bund an die Städte: Ich habe heute Morgen schon einmal gesagt, dass es im neuen Finanzausgleich eigentlich drei Elemente gibt, die einen Einfluss auf die Städte haben können:
1. Beim vorgesehenen normalen interkantonalen Lastenausgleich, der von den Kantonen getragen wird, soll der Ausgleich, wenn das Geld kommt, den effektiven Leistungserbringern innerhalb der Kantone gegeben werden. Wenn also eine Last ausgeglichen wird, bei der eine Stadt eine Leistung erbringt, soll die Stadt dafür den Ausgleich bekommen.
2. Wir wollen die Kantone dazu anhalten, das gleiche Modell, das der Bund den Kantonen gegenüber braucht, auch innerkantonal den Kommunen gegenüber anzuwenden. Das ist ja in vielen Kantonen, aber nicht überall, schon so und kann noch ausgebaut oder verfeinert werden.
3. Dieser soziodemographische Lastenausgleich ist ein mit dem Ausgleich der objektiven Lasten im Berggebiet vergleichbares Instrument. Wir haben dann eigentlich die Kosten der "Enge" - wie man sagen könnte -, das sind die Kosten der Grossagglomerationen, und die Kosten der "Weite", die wie in den Berggebieten mit besonderen topographischen Verhältnissen durch Zulagen abgegolten werden.
Dasselbe soll mit dem soziodemographischen Lastenausgleich getan werden können. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass wir den Ausgleich im Lichte der Vernehmlassung wahrscheinlich noch einmal grundsätzlich studieren und anschauen müssen, weil sich hierin vor allem die Frage des Massstabes stellt, nach welchen Kriterien man so etwas also tun soll. Das ist eine nicht ganz leichte Aufgabe.
Sie werden im Rahmen der Beratung des neuen Finanzausgleichs die Gelegenheit haben, konkret dazu die entsprechenden Beschlüsse zu fällen.
Eigentlich haben wir das Problem - etwas anders, als die Motion es will - im Zusammenhang mit der Arbeit am Finanzausgleich schon aufgegriffen, nämlich mit dem soziodemographischen Ausgleich, der in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden ist. Das heisst, wir haben das Anliegen, bevor es als Postulat wirksam wurde, eigentlich schon behandelt. Wir hätten es ganz klar auch ohne die Motion getan; es geht in diese Richtung.
Das ist der Grund, warum wir bereit sind, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen - aber nicht als Motion, weil wir nicht genau diesen direkten Weg gehen wollen.