Goll Christine · Nationalrat · 2004-10-08
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-10-08
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird den ersten zwei Bundesgesetzen zustimmen, das dritte Bundesgesetz mit der Übergangsregelung der Pflegefinanzierung jedoch ablehnen. Wir stimmen den ersten beiden Erlassen zu, im Wissen, dass die Neuregelungen keine adäquaten Antworten auf die heute drängenden Probleme im Gesundheitswesen darstellen. Es ist insbesondere stossend, dass eine soziale Finanzierung der Krankenkassenprämien - jahrelang sind entsprechende Versprechungen gemacht worden - weiterhin auf die lange Bank geschoben wird.
Die SP warnt auch vor einer "Atomisierung" des Krankenversicherungsgesetzes, vor einer Aufteilung in Dutzende von Bundesgesetzen mit Notrechtcharakter. Der Bundesrat will die KVG-Reform nach dem Scheitern in der letzten Wintersession mit drei separaten Paketen angehen. Sein erstes Paket enthielt ursprünglich vier Vorlagen; eine dieser vier Vorlagen haben wir nun in drei verschiedene Bundesgesetze aufgeteilt. Die drei Bundesgesetze, über die wir heute abstimmen, enthalten lediglich provisorische Regelungen, etwa zum Risikoausgleich und zur Spital- oder Pflegefinanzierung. Eine solche Politik wird von der Bevölkerung als unseriös und unglaubwürdig taxiert.
Die SP-Fraktion lehnt die Übergangsregelung der Pflegefinanzierung im dritten Bundesgesetz ab, weil sie keine Neuregelung unterstützen kann - auch nicht eine provisorische -, welche Abbaumassnahmen zulasten der pflegebedürftigen Menschen und zulasten des Pflegepersonals beinhaltet. Um nichts anderes geht es, wenn vom Einfrieren der Pflegetarife die Rede ist. Die Vernehmlassung zur definitiven Regelung der Pflegefinanzierung hat der Bundesrat bereits eröffnet, und er will die Botschaft in einem dritten KVG-Paket noch Ende dieses Jahres ans Parlament weiterleiten.
Die SP lehnt die bisherigen Vorschläge des Bundesrates vehement ab und hält fest, dass auch die Übergangsregelung zu den Pflegetarifen, über die wir jetzt abstimmen, keine definitive Lösung präjudizieren darf.
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