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Heberlein Trix · Ständerat · 2004-09-21

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-21

Wortprotokoll

Das Bessere ist auch hier der Feind des Guten. Denn wir haben lange darüber diskutiert, und der Nationalrat hat bei der Verlängerung des Risikoausgleichs bekanntlich an einer anderen Lösung festgehalten. Zur Frage, ob zwei Jahre genügen oder nicht: Dass wir bis in zwei Jahren wirklich eine Lösung haben, die hieb- und stichfest ist, dass wir uns bis dahin auf die Kriterien einigen können, das bezweifle ich nach der langen Diskussion über Sinn oder Unsinn des Risikoausgleichs, die man bereits bei der Einführung des KVG führte.

Frau Sommaruga hat gesagt: Wir wollen den Wettbewerb unter den Krankenkassen stärken, wir wollen aber auch, dass sie ein besseres Management ihrer Fälle betreiben. So weit bin ich mit ihr einverstanden. Aber ob der Risikoausgleich je zu einem besseren Wettbewerb oder einem besseren Management führen wird, das frage ich mich. Wir haben ja in der ganzen anfänglichen Diskussion über die Krankenversicherung verschiedenste Anträge gehabt, den Risikoausgleich überhaupt zu streichen, ihn gar nicht einzuführen. Mittlerweile kann man das aufgrund der Entwicklungen, die eingetreten sind, kaum mehr rückgängig machen. Aber ich bin auch davon überzeugt: Welche Kriterien wir für den Risikoausgleich auch immer wählen, sie können immer umgangen werden, wenn man will. Eine Risikoselektion kann immer betrieben werden, ob bei den neuen Managed-Care-Modellen oder bei der Vertragsfreiheit. Jede Vorschrift kann umgangen werden, wenn man das will, ausser man stellt klare Verbote auf.

Die eben vorgelegte Studie zeigt sicher eine Möglichkeit auf, die geprüft werden muss. Aber sie ist keine unabhängige [PAGE 463] Studie in dem Sinn, dass man sie als Lösung dieser Probleme einfach übernehmen könnte. Die Kassen sind sich im Moment auch nicht darüber einig, welches die beste Lösung ist. Für mich ist klar, dass wir wirklich sofort hinter dieses Problem gehen und versuchen müssen, es zu lösen. Aber es kann sicher nicht in zwei Jahren eine Vorlage da sein, die bereits verabschiedet ist; es geht ja darum, dass sie in zwei Jahren in Kraft treten müsste. Sonst stehen wir wieder da und müssen den Risikoausgleich nochmals verlängern. Das scheint mir wenig sinnvoll.

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