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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-22

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-22

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates bzw. der Minderheit zuzustimmen. Es ist tatsächlich so, dass das eine problematische Bestimmung ist. Sie sehen, dass hier dem Kanton die Möglichkeit gegeben wird, jemandem Bundessteuern zu erlassen. Es ist natürlich an sich etwas nicht ganz Normales, dass jemand eine Steuer erlässt, die einem anderen Gemeinwesen zukommt. Natürlich ist das, wie der Präsident gesagt hat, an Voraussetzungen gebunden. Aber so klar sind diese Voraussetzungen auch wieder nicht.

Sie haben drei Voraussetzungen; mindestens die ersten zwei sind problematisch:

Es muss erstens "ein besonders wichtiges öffentliches Interesse" vorliegen; so klar ist dieser Begriff auch wieder nicht, und der betreffende Kanton entscheidet für seinen Kanton, was bei ihm ein besonders wichtiges öffentliches Interesse ist. Sie müssen sehen: Davon hängen die Bundessteuern ab, und damit sind alle anderen Kantone von diesem Entscheid betroffen. [PAGE 479]

Die zweite Bedingung ist die Nachhaltigkeit der Finanzierung. Wir wissen ja, dass "Nachhaltigkeit" ein ausserordentlich dehnbarer Begriff ist. Hier ist relativ viel Entscheidungswillkür möglich.

Die dritte Bestimmung ist eine klare Bestimmung - das würde ich auch sagen -: Der Abzug ist daran gebunden, dass der Kanton und die Gemeinden auf mindestens gleich viel verzichten. Das, würde ich sagen, ist unproblematisch. Die ersten beiden Voraussetzungen sind aber problematisch; es ist problematisch, wenn ein Kanton bestimmen kann, ob jemand von der Bundessteuer befreit werden soll. Der Bundesrat war von Anfang an der Meinung, man sollte diese Bestimmung streichen. Wir haben ja vorne eine generelle Regelung, dass die Bundessteuer unter bestimmten Voraussetzungen nur teilweise bezahlt werden muss.

Darum bitten wir Sie, der Fassung der Minderheit zuzustimmen; das ist die Fassung des Bundesrates und auch die Fassung des Nationalrates. Die Kantone haben übrigens im Vernehmlassungsverfahren Abzüge in der vorgeschlagenen Höhe mit grosser Mehrheit und nachdrücklich abgelehnt.