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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-09-22

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-22

Wortprotokoll

Nach dem Anschlag auf den Uno-Hauptsitz im Irak am 19. August des letzten Jahres beurteilte die Uno die Gefährdung ihrer Gebäude. Auf der Basis der von der Uno in New York definierten Sicherheitsstandards, die natürlich nach diesem Anschlag verschärft worden sind, soll die Uno zusammen mit den jeweiligen Sitzstaaten ein neues Sicherheitskonzept für jedes Uno-Gebäude erarbeiten. Im Anschluss an ihre Überprüfung informierte die Uno das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, dass die Sicherheitsmassnahmen für das Uno-Gebäude in Genf ihres Erachtens nicht genügen. Die für die Sicherheit zuständigen Bundesstellen gehen in ihrer Beurteilung ebenfalls von einer mittleren Gefährdung aus.

Die Sicherheitsmassnahmen für die Uno-Gebäude in Genf müssen mit dem internationalen Recht, mit der schweizerischen Bundesverfassung sowie mit der in allen Sitzstaaten der Uno gängigen Sicherheitspraxis vereinbar sein. Die Sicherheit in den betroffenen Gebäuden sowie innerhalb ihrer Umfriedung ist Sache der ausländischen Vertretungen und der internationalen Organisationen selber. Das ist hier festzuhalten. Die Verantwortung von Bund und Kantonen beschränkt sich auf die Sicherheit ausserhalb des eigentlichen Gebäudeperimeters. Diese Zuweisung der Verantwortlichkeiten wird auch in andern Gastländern praktiziert und ist von den Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen so akzeptiert. Sie gilt nicht nur in Bezug auf die Gebäude der internationalen Organisationen, sie gilt auch in Bezug auf die ausländischen Botschaften. Und die ausländischen Botschaften legen auch Wert darauf, dass es so ist, sonst hätten sie die Sicherheitsorgane des Gastlandes in ihren Botschaften.

Bund und Kantone nehmen ihre gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen in Genf wahr und wollen ihre diesbezüglichen Anstrengungen noch besser koordinieren und weiter verbessern. Darum sind sie auch informiert worden, dass durch das Projekt "Überprüfung des Systems Innere Sicherheit der Schweiz" (Usis) der Schutz der internationalen Gebäude in der Schweiz, insbesondere in Bern und Genf, verstärkt worden ist und dass dort zugunsten der Hilfeleistung für die kantonalen Polizeikorps die Armee eingesetzt worden ist.

Um auf die Forderungen der Uno bezüglich des Schutzes ihrer Gebäude zu antworten und um vernünftige und finanziell tragbare Lösungen zu finden, wurde im Juni eine technische Arbeitsgruppe mit Vertretern der involvierten schweizerischen Partner - dem Kanton und der Stadt Genf, der Eidgenossenschaft, der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen sowie den Polizeidiensten - gebildet. Dieses Gremium hat die Sicherheitskonzepte von diversen gefährdeten Uno-Gebäuden in Genf geprüft.

Am 6. September 2004 fand unter der Leitung des EDA ein Treffen zwischen dem Bund und dem Kanton Genf auf höchster Ebene statt. Dabei wurde die Unterstützung der involvierten Gemeinwesen diskutiert. Eine Beteiligung des Bundes an den in Genf zu treffenden Sicherheitsmassnahmen wird zurzeit bundesintern geprüft; ein entsprechender Antrag an den Bundesrat ist beim EDA in Vorbereitung. Ich kann jetzt nicht vorwegnehmen, was dort drin stehen und was der Bundesrat beschliessen wird, aber Sie ersehen daraus, dass die Lösung des Problems, das die Interpellantin aufgeworfen hat, bei uns also in Prüfung ist und dass wir jetzt mittendrin stehen. Wir werden hier in nächster Zeit eine Entscheidung zu treffen haben. Wir hoffen, dass wir uns mit dem Kanton Genf finden werden, denn es gibt hier natürlich immer Überschneidungen, und natürlich läuft es schlussendlich auch immer auf Diskussionen über die Kosten hinaus.