Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-09-22
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-22
Wortprotokoll
Ich danke vorweg dem Bundesrat für seinen Antrag, das Postulat anzunehmen, und kann mich demzufolge kurz fassen. Mein Postulat entspringt einer gewissen Beunruhigung über die zunehmende Übernahme von Sicherheitsaufgaben durch Private, durch private Firmen. Das ist eine Entwicklung, die wir weltweit beobachten können. Diese Sicherheitsaufgaben gehen auch immer weiter, und die Einsätze finden heute weitgehend bewaffnet statt.
Das betrifft vor allem Länder mit generellen Sicherheitsproblemen; das geht Hand in Hand mit schwachen Sicherheitsstrukturen, denken wir etwa an den Irak. Dort ist das heute offensichtlich und findet den Höhepunkt sogar in Kopfgeldjägerei. Man fühlt sich geradezu in den Wilden Westen zurückversetzt. Diese Entwicklung bereitet Sorge. Es sind aber auch andere Länder, wie Sierra Leone, Liberia, Neuguinea usw., betroffen. Diese Entwicklung geht aber heute streckenweise durchaus in "normalen" Staaten, auch Westeuropas, weiter. Selbst in der Schweiz ist eine Zunahme der Zahl solcher Privatfirmen im Sicherheitsbereich zu beobachten.
Diese Firmen, und auch das ist beunruhigend, werden je länger, je mehr auch durch Staaten in Anspruch genommen. Auch hier sind es teilweise durchaus Staaten unseres Kulturkreises. Selbst die Schweiz nimmt solche Dienste im Ausland in Anspruch. Es sind auch halbstaatliche Institutionen und insbesondere NGO, die hier als Auftraggeber in Erscheinung treten.
Wo sehe ich jetzt die Gefahren? Sie gehen meines Erachtens in zwei Richtungen. Auf der einen Seite führt diese [PAGE 486] Entwicklung zu einer Aushöhlung des Monopols staatlicher Gewaltausübung. Dieses Staatsmonopol, und es soll meines Erachtens eines bleiben, wird unterlaufen. Hier möchte ich daran erinnern, dass das Gewaltmonopol des Staates eine grosse rechtsstaatliche Errungenschaft darstellt. Wir wollen hier nicht ins Mittelalter zurückschreiten.
In einer zweiten Richtung sehe ich heute die Unklarheiten über den Status dieser bewaffneten und oft ausländischen Sicherheitskräfte.
Der Nationalrat hat diesen Auftrag zur Anpassung schweizerischen Rechts dem Bundesrat in der Form einer Motion mitgeteilt. Was ist ihre völkerrechtliche Rolle? Wie ist die landesinterne Behandlung? Wo liegen die Zuständigkeiten zur gerichtlichen Beurteilung von Delikten? Es öffnet sich eine Reihe von Fragen.
Das Postulat verlangt hier lediglich einmal eine Standortbestimmung, also einen Bericht. Es geht mir darum, zwei Bereiche zu beleuchten: auf der einen Seite den internationalen, den völkerrechtlichen Rahmen und auf der anderen Seite auch die innerschweizerische Situation. Welches sind die Grundlagen für den Einsatz solcher Firmen in der Schweiz, insbesondere auch ausländischer Firmen? Wie weit kann eine Inanspruchnahme der Dienste durch die Schweiz selber gehen?
Neben einer Situationsanalyse ist - ich meine, das sei selbstverständlich - natürlich auch ein allfälliger Rechtsetzungsbedarf zu orten. Gibt es den gesetzgeberisch für die Schweiz selbst, also im Inland? Gibt es ihn aussenpolitisch? Sind hier Initiativen zu notwendigen, allenfalls völkerrechtlichen Regelungen zu ergreifen?
Noch einmal, es geht in einer ersten Phase um eine Situationsanalyse, um einen Bericht. Ich bin dankbar dafür, dass sich der Bundesrat dieser Aufgabe annehmen will.