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David Eugen · Ständerat · 2004-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte mich beim Bundesrat bedanken für die ausführliche Antwort auf die Frage zur Amts- und Rechtshilfe aufgrund der neuen Abkommen, die ja der Bundesrat schon abgeschlossen hat und die wir dann im Dezember in extenso behandeln werden. Diese Interpellation ist relativ alt; man könnte sagen: "Warum sollen wir jetzt noch darüber sprechen? Wir werden dann sicher im Rahmen der Behandlung der Abkommen über diese Punkte sprechen." Dennoch veranlasst mich die Antwort, die der Bundesrat gibt, gerade im Hinblick auf die Debatte, die wir im Dezember zu diesen Abkommen bezüglich Amts- und Rechtshilfe führen werden, einige Bemerkungen zu machen.

Aus dieser Antwort schliesse ich, dass der Bundesrat im Verhältnis zur EU das Bestmögliche herauszuholen versuchte. Wichtig aber ist für alle Leute, die in der Schweiz tätig sind, dass klar ist, wann etwas strafbar und wann etwas nicht strafbar ist, wann Rechtshilfe und Amtshilfe geleistet und wann keine Rechtshilfe und keine Amtshilfe geleistet werden. Das ist insbesondere für die vielen Vermögensverwalter wichtig, die wir in der Schweiz haben. Wie Sie alle wissen, ist das Vermögensverwaltungsgeschäft eine der wichtigen volkswirtschaftlichen Säulen in unserem Land. Daher müssen alle Personen, die dort tätig sind, auch genau wissen, wo die neuen Grenzen für ihr Tätigkeitsgebiet sind. Denn ich bin überzeugt, dass diese Personen, die dort tätig sind, sich auch korrekt verhalten wollen; sie wollen insbesondere weder in Geldwäschereiangelegenheiten verwickelt werden, noch wollen sie Beihilfe zu Steuerdelikten leisten. Daher muss eben klar sein, was in Zukunft im Bereich der Geldwäscherei und im Bereich der Steuerdelikte verfolgt wird.

Die Antwort des Bundesrates schafft teilweise Klarheit, aber eben doch nur teilweise. Aus ihr geht bei Punkt 1 hervor, dass neu - was bisher nicht der Fall war - dann, wenn im Ausland die Mehrwertsteuer hinterzogen wird, Amts- und Rechtshilfe aus der Schweiz geleistet wird. Das ist der eine Punkt, der mir klar ist. Aus Punkt 2 der Antwort des Bundesrates entnehme ich, dass in Zukunft auch bei Geldwäschereidelikten, die im Ausland untersucht werden, wegen Steuerabgabefragen - die sind in der Schweiz nicht strafbar - hier neu aus der Schweiz Amts- und Rechtshilfe geleistet wird.

Mir ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig, dass nicht die Personen, die in der Schweiz tätig sind, nachher im Ausland in eine Strafverfolgung geraten können. Der Bundesrat sagt uns dazu Folgendes: Wenn diese Personen nur in der Schweiz handeln, sind sie auch in Zukunft geschützt; wenn sie hingegen im Ausland aktiv werden, können sie der Strafverfolgung unterliegen.

Das ist ein ganz schwieriger Punkt, und ich bitte insbesondere darum, dass man im Rahmen der weiteren Diskussion, jetzt vor allem des Betrugsdossiers, für alle Leute, die hier tätig sind, eine ganz klare Ausgangslage schafft, vor allem bezüglich der Frage, was "im Ausland tätig sein" heisst. Genügt da ein Telefongespräch, genügen Kommunikationsverbindungen? Ich weiss aus gewissen Fällen, dass es beispielsweise im Verhältnis zu den USA bereits genügt, wenn eine Kommunikation zwischen den USA und der Schweiz stattgefunden hat. Dieser Punkt ist für mich nicht hinreichend geklärt.

Schliesslich schreibt der Bundesrat in seiner Antwort, aufgrund der Vielschichtigkeit der Fälle sei es kaum möglich, in erschöpfender Weise darzustellen, welche Auswirkungen die Abkommen mit der EU auf die Amts- und Rechtshilfe haben. Ich finde das eine sehr problematische Aussage. Wenn wir diese Abkommen getroffen haben, müssen wir uns im Interesse der vielen in diesem Bereich tätigen Personen bemühen, ganz genau Auskunft geben zu können, wo das Zulässige stattfindet und wo die Grenze zum Unzulässigen überschritten wird. Das sind wir uns schon deshalb schuldig, weil das alte Prinzip "Nulla poena sine lege" gilt - ohne Gesetz keine Strafe. Wir als Gesetzgeber und auch der Bundesrat als Exekutive sind hier in der Pflicht, den Rahmen klar und eindeutig aufzuzeigen.

Daher können wir mit der Antwort auf diese Interpellation - ich habe es gesagt - teilweise befriedigt sein. Gewisse Klärungen sind erfolgt, aber es besteht weiterer Klärungsbedarf. Ich bitte den Bundesrat, in den zuständigen Kommissionen, die vor allem das Betrugsdossier behandeln - dieses ist meines Erachtens bezüglich dieser Fragen am problematischsten und am wenigsten eindeutig -, Klarheit zu schaffen. Anschliessend muss diese Klarheit in unseren schweizerischen Begleitgesetzen zu diesem Abkommen umgesetzt werden. Ich bitte den Bundesrat in diesem Sinne, die Einführung dieser Abkommen in der Schweiz so zu begleiten.