Suter Marc F. · Nationalrat · 2000-06-14
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-14
Wortprotokoll
Ich bin etwas erstaunt, dass der Bundesrat nicht bereit ist, diesen Vorstoss wenigstens als Postulat entgegenzunehmen. Warum? Der Bundesrat hat ja mit den letzten Entscheidungen, die Sie kennen, die Weichen selber so gestellt, dass man versucht, Fälle und Indikationen zu definieren, die eine Pauschallösung zulassen. Die Personengruppen, die darunter fallen, könnten in der Schweiz bleiben, ohne dass in jedem einzelnen Fall eine eingehende und vertiefte Prüfung vorgenommen werden muss.
Es geht hier um Personengruppen, die hauptsächlich aufgrund des damaligen Saisonnierstatuts in die Schweiz eingereist waren und die nun wegen des Wechsels in der Ausländerpolitik plötzlich zwischen Stuhl und Bank gefallen sind. Obschon diese arbeitsrechtliche Ausgangslage eigentlich unbestritten ist, weiss man nicht mehr recht, ob das jetzt Leute sind, die unter dem Asylrecht in der Schweiz sind, oder ob sie unter das Ausländerrecht fallen. Mir geht es darum, hier mit Fallkategorien Klarheit zu schaffen, um diesen ursprünglich als Saionniers in die Schweiz gekommenen Personengruppen den Verbleib in der Schweiz zu ermöglichen. Es sind Personen, die hier arbeiten, die niemandem zur Last fallen, die integriert sind; es sind Familien, in denen Kinder auf die Welt gekommen sind, die hier in die Schule gehen. Nach dem Asylgesetz haben wir ja einen Härtefallartikel, der aber hier - wegen der ausländerrechtlichen Ausgangslage - nicht unbedingt zum Tragen kommt. Denn die früheren Saisonniers sind nicht in die Schweiz gereist, um Asyl zu erhalten, sondern weil wir sie als [PAGE 675] Arbeitskräfte hier haben wollten. Doch dann waren wir nicht mehr bereit, ihre Saisonnierbewilligungen in Aufenthaltsbewilligungen und später in Niederlassungsbewilligungen umzuwandeln.
Wenn ich Ihnen einen Fall schildern darf: In Bern ist eine Familie wohnhaft, die seit 1989 hier ist. Der Mann ist als Saisonnier gekommen, hat zuerst in einer Gerüstbaufirma gearbeitet, später - und noch heute - im Getränkehandel. Die Frau ist ihm ein oder zwei Jahre später nachgereist, arbeitet heute in einer Confiserie, ist Stellvertreterin der Geschäftsführerin. Der Geschäftsleiter sagt, es wäre eine Katastrophe, wenn er diese Frau als Mitarbeiterin verlieren würde. Beide arbeiten, beide haben nie eine Betreibung gehabt, nie irgendein Problem mit irgendwelchen Behörden. Sie zahlen ihre Steuern, ihre Rechnungen, mittlerweile sind zwei Kinder auf die Welt gekommen, die hier zur Schule gehen. Diese Familie kämpft seit fünf Jahren gegen die Wegweisung nach Bosnien. Es ist eine schreckliche Sache. Der Kanton wäre dafür, sie hier zu belassen, und hat entsprechend das nötige Kontingent freigegeben, aber die gesetzlichen Grundlagen erlauben es nicht, und wir spielen jetzt Pingpong hin und her - es gibt wegen dem Bund keine Lösung.
Deshalb sage ich: Solche integrierten Familien, die seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz sind, sollte man hier lassen können. Sie sind hier voll aktiv und arbeitsam, sie haben Unterstützung in ihrem Umfeld, sie fallen niemandem zur Last, sie sind keine Kostenfrage. Da sollte der Bundesgesetzgeber die Weichen stellen.
Ich bitte Sie also, diesen Vorstoss zu unterstützen und damit auch zu bekunden, dass Sie für eine vernünftige, pragmatische Lösung in diesen Fällen sind. Es geht hier nicht um Hunderttausende von Personen, sondern vielleicht um maximal zehntausend, für die eine Lösung gefunden werden kann und muss. Ich spüre auch in der Bevölkerung, dass hier gar keine Probleme bestehen. Diese Leute sind integriert, man möchte sie hier behalten. Man versteht nicht, warum hier - nur im Namen eines höheren Prinzips - Härtefälle, stossende Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Ich plädiere ganz entschieden dafür, dass man hier im Namen der Menschlichkeit und der Vernunft plausible Lösungen finden sollte; das ist machbar.
Ich bitte Sie, meinen Vorstoss in diesem Sinne zu unterstützen.