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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-09-28

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

Was mich bei dieser Diskussion jetzt wirklich bedenklich stimmt, ist der Umstand, dass es eine Grundhaltung gibt, bei der man offenbar davon ausgeht, dass man über die Verfassung diskutieren kann wie in einem Basar, dass man Lösungen aushandeln kann - je nach politischer Stimmung. Ich meine, Frau Sommaruga, dass Sie in der Diskussion in diesem Haus einfach zusätzliche Verwirrung stiften. Es gab neben dem Standpunkt der damaligen Mehrheit und des Bundesrates immer eine andere Meinung. Volk und Stände haben diese Frage mehrfach entschieden. Es gibt geltendes Recht, Herr Studer: 1891, 1950, 1999, 2002 - es gibt mindestens vier entsprechende Entscheide, die es festlegen. Die Verfassung gilt heute noch, und auch das Gesetz gilt heute noch. Das Nationalbankgesetz - das alte und das neue - regelt diese Frage eindeutig; Herr Hess hat darauf hingewiesen. Wie man da, gestützt auf den Text, von "Sondervermögen" sprechen kann, verstehe ich nicht.

Damit ist auch klar, dass der Bundesrat diese Mittel freigeben muss. Er ist rechtlich dazu verpflichtet, er hat keinen Spielraum. Er hat keinen Spielraum, er braucht auch keine gesetzliche Grundlage. Er ist nicht frei, er muss handeln, und spätestens nach einer allfälligen Abstimmung muss er auch politisch handeln. Der Weg der Abwicklung ist vorgezeichnet, der Kommissionspräsident hat ihn beschrieben.

Das ist die Rechtslage, das ist die Lage in Bezug auf die Demokratie. Wenn Sie nun darüber hinaus finanzpolitisch argumentieren wollen, dann muss ich mindestens aus Sicht des Bundes und aus der Sicht der Kantone noch zwei Bemerkungen zur Bundespolitik machen: Es muss gelingen, diesen Haushaltsausgleich zustande zu bringen; hier haben wir eine Möglichkeit, einen kleinen Beitrag zu leisten. Der Bund braucht finanzielle Leistungsfähigkeit. Wir werden morgen beispielsweise von der Infrastrukturpolitik sprechen, und wir wissen, dass wir dort in Engpässen stecken. Der Wille zum Haushaltsausgleich ist auch bei den Kantonen ausgeprägt. Gestern hat beispielsweise das Aargauer Volk mit überwältigender Mehrheit eine Schuldenbremse beschlossen, die noch viel strenger als diejenige des Bundes ist. Wir erwarten von den Kantonen auch Beiträge an die Sanierung des Bundes; wir haben gestern davon gesprochen. Und schliesslich: Wenn wir den Kantonen schon zutrauen, dass sie die grosse Verantwortung wahrnehmen, die ihnen das Projekt NFA gibt, warum geben wir ihnen dann nicht das kleine Stück, das hier mit der Goldfrage verknüpft ist?

Schliesslich darf ich im Anschluss an das Votum von Herrn Lauri darauf hinweisen, dass es - jedenfalls, solange ich dabei war - auch im Kreise der Kantonsregierungen immer andere Stimmen gegeben hat: Minderheiten, die nie hinter der Stiftung gestanden haben.