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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-09-28

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-28

Wortprotokoll

"Goldreserven der Nationalbank - ein Dauerthema": So lautete kürzlich die Überschrift in einer Zeitung. Erwartungsgemäss geht hier im Rat das Ringen um den Erlös aus dem Verkauf der Goldreserven weiter. [PAGE 505]

Aus staatsrechtlichen Gründen gibt es keinen Grund, den Kantonen und dem Bund diese Gelder vorzuenthalten. Die Idee, einen Fonds zu erstellen und während 30 Jahren nur die Zinserträge an Bund und Kantone sowie an eine Stiftung zu überweisen, fand vor dem Volk keine Gnade, weshalb wir, meine ich, auch nicht an diese Fondsgründung gebunden sind.

Man kann feststellen, dass es auch keinen ernst zu nehmenden ökonomischen Grund gibt, diese Gelder nicht auf mehrere Jahre verteilt an die Kantone zurückfliessen zu lassen. Ich teile die Argumentation, entscheidend sei, was mit dem Geld gemacht werde. Schaffen die Kantone mit dem Geldsegen lediglich eine erhöhte Nachfrage, werden sie in Schwierigkeiten kommen, sobald die Gelder der Schweizerischen Nationalbank nicht mehr fliessen. Die Ausschüttung müsste so erfolgen, dass weder der Konsum angeheizt noch die Geldpolitik beeinträchtigt werden. Infrage kommt sicher eine Auszahlung in Tranchen über einen Zeitraum von mehreren Jahren.

Die Kantone sind sich ihrer Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber sehr wohl bewusst, weshalb sich eine Fondslösung auch aus dieser Optik nicht aufdrängt. Zudem - und das ist sicher in diesem Rat hervorzuheben - vertraten die Kantonsregierungen seit je die Haltung, dass zur Regelung der Verwendungsfrage das geltende Recht genüge bzw. dass die Auslagerung des Goldvermögens an einen Spezialfonds zur Bewirtschaftung und die dazu vorgesehene Verfassungsgrundlage nicht notwendig seien.

Wer nichts der AHV zukommen lasse, werde Schiffbruch erleiden. Auch dieses Argument kommt in der Debatte immer wieder. Ich frage mich ernsthaft, wie vorhin bereits Frau Kollegin Leumann, wann wir die Situation der jungen Generation in unserem Land endlich wahrnehmen und wann wir beginnen, unsere Politik nicht in erster Linie nach der älteren Generation auszurichten. Wenn wir einen Teil dieser Gelder in die AHV leiten - die AHV bekäme bekanntlich nach den Beschlüssen des Nationalrates jährlich 1,6 Milliarden Franken -, können wir mit Sicherheit davon ausgehen, dass neue Begehrlichkeiten an die AHV gestellt werden. Dies gilt selbstredend erst recht, wenn die Kosa-Initiative angenommen würde. Es sind neue Begehrlichkeiten, die wir dereinst, wenn das Geld aus dem Goldverkauf nicht mehr zur Verfügung steht, mit Sicherheit nicht anderweitig finanzieren können. Dann wird aus dem Segen ein Fluch, und die junge Generation wird einmal mehr zur Kasse gebeten, es sei denn, die Politiker und das Volk seien bereit, mit den Leistungen massiv zurückzufahren.

Ich bin zudem der Meinung, dass es reine Augenwischerei ist, den Eindruck erwecken zu wollen, mit den Erträgen aus den Goldreserven und den Gewinnen der Nationalbank quasi die AHV retten zu können. Selbst wenn neue Begehrlichkeiten beim Parlament kein Gehör finden sollten, bringt der Griff nach dem Gold der AHV letztlich nur bescheidene Erträge, geschweige denn eine strukturelle Sanierung. Die finanzielle Sicherung der AHV kann nur unwesentlich aufgeschoben werden. Was würden wir erreichen? Eine Aufschiebung einer Mehrwertsteuererhöhung um ein oder zwei Jahre. Die Zahlen sprechen für sich: Die jährlich real erzielten Erträge auf den freien Aktiven, etwa 500 Millionen Franken, würden ungefähr 1,7 Prozent der Gesamteinnahmen der AHV ausmachen bzw. knapp 0,25 Mehrwertsteuerprozente.

Ein Verzicht auf eine Zweckbindung ist auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Notenbank und die Preisstabilität richtig. Die AHV ist - wir wissen es - auf zusätzliche Finanzmittel angewiesen. Grundsätzlich besteht daher die Gefahr, dass bei steigendem Finanzierungsbedarf erneut Ansprüche an die Nationalbank gestellt werden könnten und dass die Nationalbank einem politischen Druck ausgesetzt würde, Gewinne zu erzielen, was mit Sicherheit nicht ihre Aufgabe sein kann.

Die Beschlüsse des Nationalrates gehen in die falsche Richtung. Die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, trägt allen geäusserten Bedenken Rechnung.

Aus all den genannten Gründen bitte auch ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und Nichteintreten zu beschliessen und die Beschlüsse des Nationalrates wie auch die Kosa-Initiative abzulehnen.