Slongo Marianne · Ständerat · 2004-09-28
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-28
Wortprotokoll
Unser Kommissionspräsident hat uns umfassend orientiert. Wir beantragen, dass der Goldschatz in seiner Substanz - d. h. etwa 20 Milliarden Schweizerfranken aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven und nicht nur die Zinsen, wie es die bundesrätliche Fassung vorsieht - zu einem Drittel dem Bund und zu zwei Dritteln den Kantonen zugewiesen werden. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass die Zuteilung des Goldvermögens erstens die stabilitätsorientierte Geldpolitik der Nationalbank nicht gefährdet und dass sie zweitens zum Schuldenabbau bei Bund und Kantonen verwendet wird.
1. Eine zentrale Aufgabe der Nationalbank ist es, im Interesse unseres Landes eine stabile Währungspolitik zu betreiben. Aus meiner Sicht wäre es gefährlich, wenn anstelle der erforderlichen Reformen für unsere Sozialwerke eine Teilfinanzierung und damit verbunden eine riskante Verbindung zwischen AHV und Nationalbank gesetzlich verankert würden.
2. Der Wille zum Schuldenabbau bei den öffentlichen Haushalten, beim Bund und in den Kantonen, kam beim Volksentscheid im Jahre 2002 mit dem doppelten Nein der Stimmenmehrheit ganz augenfällig und klar zum Ausdruck. In Absprache und Übereinstimmung mit der Nidwaldner Regierung will ich den lang andauernden Verteilkampf um die überschüssigen Goldreserven endlich beenden. Auch bei der künftigen Verteilung der ausschüttbaren jährlichen Nationalbankgewinne will ich beim Status quo bleiben.
Wir stehen wieder am gleichen Ort wie in der letzten Legislatur: Erneut bin ich gegen den Antrag, die AHV am Goldgewinn zu beteiligen. Gemäss dem vom Nationalrat mehrheitlich beschlossenen Verteilschlüssel kämen aus den künftigen Gewinnen rund 300 Millionen Franken in die AHV-Kasse. Diese Summe löst die Probleme der ersten Säule keineswegs. Für die langfristige Sicherung der ersten Säule sind wegen der höheren Lebenserwartung zwingend Reformen erforderlich.
Sie kennen den Zustand der öffentlichen Haushalte, beim Bund und in den Kantonen. Allein für die Passivzinsen des riesigen Schuldenbergs beim Bund brauchen wir ungefähr gleich viel Geld wie für die Bildungsausgaben. Deshalb begrüsse und unterstütze ich die Absicht, den Erlös aus den Goldreserven direkt für die Schuldentilgung zu verwenden. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in den Kantonsparlamenten ebenfalls für diesen finanzpolitisch wichtigen Schuldenabbau engagieren wird.
Zusammenfassend bitte ich Sie, dem geltenden Recht, wie es in der Bundesverfassung in Artikel 99 Absatz 4 stipuliert wird, zum Durchbruch zu verhelfen.
Unterstützen Sie die Kommissionsmehrheit.